header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 06 09 18.48.03

Im Freibad bestohlen – zahlt die Versicherung?

Freitag, den 23. Juli 2021

Wer zahlt, wenn Wertsachen im Freibad geklaut werden? Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) klärt auf.

Hamburg - Mit der Illusion ‚Unterm Handtuch findet´s schon keiner‘ hüpft es sich am unbeschwertesten ins Becken. Umso größer ist der Schrecken, wenn das teure Smartphone mit allen privaten Bildern und Passwörtern oder das mit Personalausweis sowie Kreditkarte gefüllte Portemonnaie nicht mehr aufzufinden sind. Ob und wann die Hausratversicherung einspringt, erklärt der Bund der Versicherten e.V. (BdV).

Die Freibad-Saison ist eröffnet und die Vorfreude aufs Planschen und Bahnen ziehen könnte nach den Lockdown-bedingten Schwimmbadschließungen nicht größer sein. Doch gerade im Freibad ist es mit den Wertsachen so eine Sache. Denn nachdem man eine Weile auf der Wiese gebrutzelt hat, steigt die Sehnsucht nach einem Sprung ins kühle Nass. Viele Badewütige lagern ihre Wertsachen gerne unter dem Handtuch, oder entscheiden sich für etwas originellere Varianten wie einem Versteck im Schuh oder Sonnenhut.

Wertsachen nicht auf der Wiese liegen lassen

Leider spüren versierte Diebe auch noch so ausgeklügelte Verstecke auf – und für den Schaden muss der Badegast dann selbst aufkommen: „Jede Hausratversicherung enthält eine sogenannte Außenversicherung. Sie schützt Wertsachen, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Allerdings gilt das nicht, wenn Wertsachen von der Freibadwiese gestohlen werden. Anders sähe es aus, wenn die Wertsachen in einem Spind eingeschlossen waren, der sich in einem Gebäude des Schwimmbads befindet. Bricht nun eine Person den Spind auf, handelt es sich dabei um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt“, so BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Schließen Freibadgäste ihre Wertsachen hingegen in einem Spind ein, der sich außerhalb des Gebäudes auf der Wiese oder einer anderen Fläche im Freien befindet, würde die Außenversicherung erneut nicht zahlen.

Auch räuberische Erpressung ist abgesichert

Manchmal treiben auch aggressivere Diebe ihr Unwesen im Freibad und erpressen ihre Opfer mit Drohungen wie ‚Handy her oder ich schlag dich zusammen!‘. Drohen Diebe eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben an, um an deren Wertsachen zu kommen, wertet die Hausratversicherung dies als räuberische Erpressung und würde das Diebesgut zum Neuwert erstatten.

Autos nur bedingt ein gutes Lager für Hab und Gut

Manch einen treibt es bei den sommerlichen Temperaturen nicht ins Betonbecken, sondern ans Meer. Bei solchen Kurztrips neigen viele dazu, ihre Sachen direkt im Auto zu lassen. „Wer Smartphone, Portemonnaie oder anderes Hab und Gut im Auto lagert, sollte vorab seinen Versicherungsschutz prüfen. In vielen, allerdings nicht allen Tarifen bietet die Hausratversicherung Schutz, wenn das Auto aufgebrochen wird. Dabei ist der Versicherungsschutz häufig je nach Tarif beschränkt, oftmals auf Deutschland oder die EU-Staaten. Auch die Entschädigungshöhe ist auf bestimmte Summen begrenzt. So sind Wertsachen und elektronische Geräte teilweise nicht versichert. Schäden, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eintreten, werden vielfach nur ersetzt, wenn das Auto beispielsweise auf einem bewachten Parkplatz steht. Dann bestünde der Schutz in vielen Tarifen auch bei Einbruchdiebstahl, sprich, wenn sich das Auto zum Zeitpunkt des Aufbruchs in einer privat genutzten Garage in der Nähe der eigenen Wohnung befindet“, erläutert Boss. Für am Fahrzeug entstandene Einbruchschäden kommt der Teilkaskoversicherer auf. Handelt es sich um einen reinen Vandalismusschaden, ist der Vollkaskoversicherer der richtige Ansprechpartner.