Foto: Die geburtenstarken Jahrgänge des
vorigen Jahrhunderts müssen sich sputen, wenn sie weiter legal Auto fahren
wollen
(mid/ak-o) Der Lappen muss weg – oder
vielmehr: Der alte Führerschein muss in ein Kärtchen umgewandelt werden. Das
bedeutet für die geburtenstarken Jahrgänge des vorigen Jahrhunderts: Sie müssen
sich sputen, wenn sie weiter legal Auto fahren wollen.
Bis spätestens 19. Januar 2022 etwa
brauchen alle Autofahrer der Jahrgänge 1953 bis 1958 einen neuen
EU-Führerschein. Angesichts der langen Terminfristen in den überlasteten
Straßenverkehrsämtern wird das ein teilweise sportliches Unterfangen. Denn:
Insgesamt müssen in Deutschland in den nächsten Jahren 43 Millionen
Führerscheine erneuert werden.
Zwar läuft die allgemeine EU-Frist zur
Einführung einheitlicher Führerscheine in der EU noch bis 2033, doch um ein
Chaos in den Ämtern zu vermeiden, gibt es je nach Alter der Führerscheine und
Fahrzeugführer unterschiedliche Fristen. 2023 sind beim Umtausch die
geburtenstarken Jahrgänge von 1959 bis 1964 an der Reihe, deren Führerschein
vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde. Und das sind die allermeisten, denn wer
in den 1980er die Schule absolvierte, der meldete sich anschließend direkt bei
der Fahrschule an.
Allerdings sind die Straßenverkehrsämter
schlecht auf den Ansturm vorbereitet. So verweisen viele Ämter auf ihren
Webseiten auf die letzte Frist im Jahr 2033 und lassen die Leser im Glauben, so
lange warten zu können. Auf die unterschiedlichen Fristen nach Jahrgängen
weisen viele Behörden gar nicht hin.
Wer mit einem abgelaufenen Führerschein
unterwegs ist, zahlt bei einer Verkehrskontrolle ein Knöllchen. Mehrere
Millionen Führerscheine müssen deshalb 2022 für die geburtenstarken Jahrgänge
umgeschrieben werden, ein Jahr mehr Zeit haben dann die 1965 bis 1970
Geborenen. Die letzte Frist zur Erneuerung der bis 1998 ausgestellte
Führerscheine läuft am 19.1.2025 ab – und nicht wie viele glauben 2033!
Text / Foto: AkZ / andibreit/pixabay.com/mid/ak-o