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Deutsche Umwelthilfe: Breites Bündnis fordert vom Bundesrat ein klares Votum für ein generelles Tempolimit

Mittwoch, den 12. Februar 2020

Breites Verbändebündnis fordert Länderchefs auf, für Tempolimit und mehr Sicherheit und Klimaschutz im Straßenverkehr zu stimmen - Bundesrat stimmt Freitag über generelles Tempolimit auf Autobahnen und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts ab

Berlin - Anlässlich der Bundesratssitzung am kommenden Freitag, am 14.02.2020, ruft ein breites gesellschaftliches Bündnis die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder auf, bei der Revision der Straßenverkehrsordnung (StVO) für ein generelles Tempolimit sowie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts zu stimmen. Das Bündnis aus Deutscher Umwelthilfe, Greenpeace, ökologischem Verkehrsclub VCD, Verbund Service und Fahrrad e.V. (VSF), HannovAIR Connection, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, Initiative für sichere Straßen, Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD), Changing Cities und der Gewerkschaft der Polizei NRW fordert mehr Sicherheit und Klimaschutz durch ein Tempolimit im Straßenverkehr.

Die Entschlussempfehlungen der Ausschüsse Verkehr, Recht, Innere Angelegenheiten und Umwelt zur kommenden Bundesratssitzung sehen als Änderungen in der StVO die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen sowie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts vor. Damit bestätigen die Bundesratsausschüsse zwei der zentralen Forderungen des Bündnisses.

Dazu das Bündnis: „Der Bundesrat hat jetzt die Chance, für die Verkehrswende, den Klimaschutz und mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu stimmen. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wünscht sich ein generelles Tempolimit. Tempo 30 innerorts ist zentraler Teil der Verkehrswende in Städten und Kommunen, um Rad- und Fußverkehr sicher zu machen. Niedrigere Geschwindigkeiten auf Autobahnen können etwa die Hälfte aller tödlichen und schweren Unfälle vermeiden. Wir fordern daher ein klares Bekenntnis des Bundesrats für ein generelles Tempolimit sowie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts.“

Hintergrund:

In der Beschlussempfehlung der Ausschüsse heißt es, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz sei "sachgerecht und notwendig". Das Straßenverkehrsrecht, so der Vorschlag, solle „künftig darauf ausgerichtet werden, die klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren und die „Vision Zero“ als verbindliches Ziel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umzusetzen“.

Die Empfehlung der Ausschüsse legt damit dem Bundesrat nahe, sich im Sinne einer Verkehrswende für die Weiterentwicklung der Straßenverkehrsordnung einzusetzen. So sollten ergänzend „die Belange des Klima- und Umweltschutzes sowie der Lebensqualität als Rechtsziel und Begründungszusammenhang aufgenommen werden und damit umweltverträglichen Verkehrsformen ein deutlich größerer Anteil des öffentlichen Verkehrsraums zugestanden“ werden.