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Unzulässige Faxwerbung für Corona-Schnelltests

Donnerstag, den 15. April 2021

Präsident Homann: "Gehen entschlossen gegen Wiederholungstäter vor"

Die Bundesnetzagentur ist erneut gegen unerwünschte Faxwerbung vorgegangen, in der für Corona-Schnelltests geworben wurde. Sie hat die Abschaltung der Rufnummern 0241 98094690 und 0241 98094699 sowie weiterer Rufnummern angeordnet.

"Faxwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch tolerieren wir nicht", erklärt Jochen Homann (Foto), Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: "Unternehmen, die fortgesetzt Rechtsverstöße begehen, müssen auch damit rechnen, dass bislang nicht auffällige Rufnummern abgeschaltet werden, um vorbeugend rechtswidriges Verhalten zu verhindern".

Abschaltungen – auch präventiv – angeordnet

Die Werbefaxe der M.E. Handel & Consulting e.K. (MedicalOne) sollen die Empfänger zu einem Vertragsschluss animieren. Die Bundesnetzagentur ordnete die Abschaltung der in diesen Faxen als Kontakt angegebenen Rufnummern an. Das Unternehmen hatte eine vorausgegangene Abmahnung nicht beachtet und auch nach Rufnummernabschaltung fortgesetzt rechtswidrig agiert. Deshalb wurden zusätzlich weitere, nicht auf den Werbefaxen angegebene Rufnummern abgeschaltet. Obgleich diese Rufnummern noch nicht rechtswidrig genutzt wurden, erfolgte die Abschaltung präventiv.

Faxwerbung ist nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Den Nachweis entsprechender Einwilligungen hat das werbende Unternehmen nicht erbracht.

Vorfälle bei der Bundesnetzagentur melden

Einen Überblick über Rufnummern, deren Abschaltung von der Bundesnetzagentur angeordnet wurde, finden Sie unter www.bnetza.de/massnahmenliste. Betroffene können sich unter www.bnetza.de/faxspam bei der Bundesnetzagentur melden. Im Jahr 2020 gingen 26.268 Beschwerden im Bereich Fax-Spam ein.