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Imkerpaar bei Entnahme von Honigproben

Aus dem Gerichtssaal: Schadensersatz für Glyphosat im Honig?

Mittwoch, den 4. August 2021

Wer muss für die Glyphosatfreiheit von Honig sorgen: Der Landwirt oder der Imker? Darüber wird das Landgericht Frankfurt/Oder am 10.08.2021 verhandeln.

Der Imker Sebastian Seusing hatte seine Bienenvölker seit Mai 2018 an einem Waldrand im Landkreis Barnim aufgestellt. Im April 2019 fanden seine Bienen auf dem angrenzenden Feld einen reich gedeckten Tisch vor: der Löwenzahn stand in voller Blüte. Der Pächter des Feldes, eine von niederländischen Investoren geführte Landwirtschaftsgesellschaft, besprühte den Löwenzahn mit Glyphosat, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Seusings Bienen sammelten weiter mit Glyphosat besprühten Blütenpollen und Nektar, bevor der Löwenzahn nach zwei Tagen abstarb.

Laboranalysen des Honigs ergaben, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Imker Seusing musste große Mengen seines Honigs entsorgen, weil dieser nicht mehr verkehrs- und verzehrfähig war. Aufgrund der wirtschaftlichen Schäden hat Seusing seinen Familienbetrieb mittlerweile aufgegeben. Nun fordert er Schadensersatz von der Landwirtschaftsgesellschaft.

Foto: Glyphosat im Honig: Imkerpaar Sebastian und Camille Seusing bei der Entnahme von Honigproben. © Aurelia Stiftung/Florian Amrhein