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Verschärfung des Corona-Lockdown am Dienstag? Fachanwälte sehen milliardenschwere Entschädigungsforderungen auf die Bundesländer zurollen

Montag, den 18. Januar 2021

Am Dienstag - also morgen - tagen das Bundeskanzleramt und Vertreter aller 16 Bundesländer, um das weitere Vorgehen in der Pandemie zu besprechen. Auf der Tagesordnung stehen verschiedene Maßnahmen, die den Lockdown verlängern und womöglich auch verschärfen sollen. Experten sehen milliardenschwere Entschädigungsforderungen auf die Bundesländer zurollen. In mehreren Bundesländern sind Entschädigungsklagen bereits eingereicht, in allen anderen Bundesländern werden sie vorbereitet.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, der einer Initiative von über 1.000 Gewerbetreibenden vorsteht: "Die Bundesländer sollten sich sehr gut überlegen, ob sie die Situation der Wirtschaft tatsächlich weiter erschweren wollen. Die Länder tragen juristisch die Verantwortung, denn sie erlassen die Corona-Verordnungen, durch die in die Freiheit der Betriebe eingegriffen wird. Auch wenn man die bisher getroffenen Maßnahmen grundsätzlich akzeptiert, so handelt es sich doch um massive Eingriffe in die Grundrechte aus Art. 12 (Berufsfreiheit) und Art. 14 (Eigentumsfreiheit), für die zwingend Entschädigung zu leisten ist. Diese Entschädigungsleistungen müssen die Bundesländer in ihren Haushaltsplanungen berücksichtigen. Es gibt keinen kostenlosen Lockdown! Im Gegenteil - dieser Weg der Pandemiebekämpfung hat seinen Preis. Das muss jedem politisch Verantwortlichen bei seinen Entscheidungen bewusst sein."

Dr. Wolfgang Schirp weiter: "Der bisherige politische Ansatz, den geschädigten Unternehmen über "Beihilfen" unter die Arme greifen zu wollen, springt zu kurz. Zum einen haben viele Geschädigte bis heute keine Hilfen erhalten, oder die Hilfen waren vollkommen unzulänglich. Auch steht bei diesem Ansatz häufig das EU-Recht im Wege, so dass zum Beispiel große verbundenen Unternehmen wenig oder gar nichts erhalten. Der Ansatz ist aber auch juristisch falsch. Denn wir reden hier nicht über freiwillige "Beihilfen", die der Staat im Gnadenwege gewähren oder nicht gewähren kann, sondern wir reden über Rechtsansprüche auf Entschädigung, die den betroffenen Unternehmen zustehen und die im Zweifel auch juristisch durchsetzbar sind."

Dr. Schirp fordert: "Bei allen Diskussionen über Lockdown-Maßnahmen müssen nicht nur Ärzte konsultiert werden, sondern es gehört wirtschaftlicher und juristischer Sachverstand mit an den Tisch. So wie jetzt können wir nicht weitermachen. Wir ruinieren ganze Bereiche unserer Wirtschaft in Grund und Boden, und wir ruinieren die Staatsfinanzen gleich mit. Das ist umso weniger einzusehen, als die Infektionszahlen aktuell sogar zurückgehen."