Berlin (dts Nachrichtenagentur/MDN) - Eine allgemeine
Impfpflicht wird laut Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit auch die Jobsuche verändern. "Wenn es
eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden
sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder
genesen ist", sagte Detlef Scheele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
(Sonntagausgaben). Auch die Bundesagentur müssen bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, "ob eine fehlende Impfung
zu einer Sperrzeit führt",
sagte Scheele.
Momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten dagegen
faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, "denn es gibt gegenwärtig
keine entsprechende Rechtsgrundlage". Zunächst müsse der Gesetzgeber aktiv werden und eine
entsprechende Regelung zur Impfpflicht beschließen. Aktuell seien Arbeitgeber
lediglich verpflichtet, "unter Einhaltung von 3G zu beschäftigen oder zu
rekrutieren".
Im Fall einer allgemeinen Impfpflicht erhielten Arbeitgeber
dann das Recht, den 2G Status am Arbeitsplatz zu prüfen, "diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig
nicht". Von der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht
etwa für Beschäftigte in
Gesundheits- und Pflegeberufen erwartet sich Scheele keine spürbaren Folgen für
den Arbeitsmarkt. Er gehe davon aus, "dass diese Neuregelung bei der
Stellenvermittlung am Arbeitsmarkt eine eher untergeordnete Rolle spielen
wird", sagte Scheele.
Wenn Beschäftigte aus diesen Einrichtungen sich nicht impfen
ließen und dann allein wegen der Impfpflicht aus dem Job ausscheiden müssten, stünden sie dem Arbeitsmarkt ja weiterhin zur Verfügung. "Sie können in
andere Bereiche vermittelt werden, in denen die einrichtungsbezogene
Impfpflicht nicht greift", sagte Scheele. Gegenwärtig ließen sich auch
keine signifikanten Anzeichen erkennen, "dass mit Inkrafttreten der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März viele Beschäftigte ihre Stelle
aufgeben".
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