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E Bike 6

Alternative oder Ergänzung zum Auto - So versichern Sie Ihr E-Bike richtig

6. September 2021

Foto: Egal, ob Jung oder Alt: Elektro-Fahrräder liegen voll im Trend.

(mid/ak) Radfahren erlebt schon seit vielen Jahren einen regelrechten Boom. Doch in der Corona-Krise blüht das Geschäft erst richtig auf.

E-Bike-Fahrer müssen einiges beachten, damit es keine böse Überraschung gibt. Wenn Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden, kann ein Unfall schnell passieren, dann ist der richtige Versicherungsschutz wichtig.

Welche Variante die richtige ist, hängt von der Geschwindigkeit des jeweiligen Modells ab.

Bei einem Großteil der Pedelecs handelt es sich um Räder mit einer elektrischen Tretunterstützung, die sich ab 25 km/h abschaltet. Diese Pedelecs sind den Fahrrädern gleichgestellt. Sie lassen sich ohne Zulassung, Führerschein und Versicherungskennzeichen fahren. Das Unfallrisiko ist oft in einer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung kostenlos miteingeschlossen. Ein Blick in die Bedingungen oder ein Gespräch mit dem Versicherer klärt, ob die kostenfreie Mitversicherung wirklich besteht.

Andere Spielregeln gelten für Fahrer der schnellen S-Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei 45 Kilometern pro Stunde endet. Wer sich auf den Sattel eines S-Pedelecs setzt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, das dafür notwendige Versicherungskennzeichen gibt es direkt bei der Kfz-Versicherung.

Um gegen Diebstahl eines S-Pedelecs versichert zu sein, brauchen die Fahrer neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Teilkasko-Versicherung.

Doch auch für Fahrer der langsameren Varianten ist Diebstahlschutz ein Thema: Verschwinden solche Pedelecs nach einem Einbruch in den verschlossenen Keller oder die Einzelgarage, ist das in der Hausratversicherung kostenlos mitversichert.

Anders sieht es beim einfachen Diebstahl aus: Wenn also ein abgeschlossenes Pedelec von der Straße weg gestohlen wird. Hier kann in der Regel nur der auf seinen Hausratversicherer zählen, der den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in seinen Vertrag miteingeschlossen hat.



Text / Foto: AkZ / Huk-Coburg/mid/akz