Dienstag, den 12. Mai 2020
Aktuelles
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Tschechischen Republik zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.
Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Seit 20. April 2020 erfolgt der stufenweise Abbau der Beschränkungen. Die Ausgangssperre ist seit 24. April 2020 aufgehoben. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.
Seit 14. April 2020 gilt für alle Ausländer ein Einreiseverbot aus allen Ländern mit Ausnahmen für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, im Transit zur Rückkehr in das Land der Staatsangehörigkeit, Grenzpendler, Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, Beschäftigte, die Wartungsarbeiten an kritischer Infrastruktur durchführen, Diplomaten und Beamte internationaler Organisationen sowie in dringenden Ausnahmesituationen. Seit 27. April 2020 können auch EU-Staatsangehörige zum Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit oder zum Universitätsstudium unter bestimmten Bedingungen wieder einreisen. Nachweise sind bei Einreise vorzulegen. Alle aus dem Ausland einreisende Personen müssen seit dem 27. April 2020 bei Einreise ein maximal vier Tage altes negatives Testergebnis über einen durchgeführten Corona-Test vorlegen oder haben die Pflicht zu einer 14-tägigen Quarantäne.
Ausnahmen bestehen für Reisende im Transit, in dringenden Ausnahmesituationen, wenn die Ausreise aus Tschechien in weniger als 24 Stunden erfolgt, für Grenzpendler, Beschäftigte im internationalen Güterverkehr, Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten.
Damit Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, von der Pflicht zur Vorlage eines Negativ-Coronavirustest oder der zur Quarantäne befreit werden können, muss ihr Arbeitgeber bestätigen, dass er tschechische Gesundheitsauflagen einhält. Als Nachweis ist eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag
Deutsche Staatsangehörige können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik nach Deutschland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der in deutschen Botschaft in Prag mit sich führen. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu erteilt die deutsche Botschaft auf Ihrer Internetseite.
Über zahlreiche Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium
Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schönberg, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr sind derzeit nur die Flughäfen Prag Ruzyn? und Prag Kbely mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet. Seit dem 11. Mai 2020 ist ein eingeschränkter grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr wieder möglich.