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Willingmann verleiht Promotionsrecht an Hochschule Magdeburg-Stendal

Mittwoch, den 2. Juni 2021

Minister gibt grünes Licht für Promotionszentrum „Umwelt und Technik“

Die Hochschule Magdeburg-Stendal kann neben Bachelor- und Masterabschlüssen künftig auch den Doktorgrad in Natur- und Ingenieurwissenschaften vergeben. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat der Hochschule heute offiziell das Promotionsrecht für das Promotionszentrum „Umwelt und Technik“ verliehen. Es bündelt die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der besonders forschungsstarken Professorinnen und Professoren der Fachbereiche Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit sowie Ingenieurwissenschaften und Industriedesign.

Als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW; ehemals Fachhochschule) in Sachsen-Anhalt hatte in der vergangenen Woche die Hochschule Anhalt das Promotionsrecht für die Fachrichtungen Life Science sowie Architektur und Designforschung erhalten. Möglich wurde das durch eine Verordnung des Ministers, die Anfang Mai in Kraft getreten ist. Sie fußt auf der Novelle des Hochschulgesetzes (HSG) des Landes aus dem Sommer 2020 und liefert den Rahmen für die Übertragung des Promotionsrechts. Nach Hessen (2016) und Nordrhein-Westfalen (2019) ist Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, das HAW ein eigenständiges Promotionsrecht ermöglicht.

Dazu sagte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto): „Neben der Grundlagenforschung ist auch die angewandte Wissenschaft existenziell für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Ob Universität oder HAW – überall dort, wo in Sachsen-Anhalt starke Forschung betrieben wird, hat der wissenschaftliche Nachwuchs eine starke Perspektive. Das Promotionsrecht für HAW verbreitert die Möglichkeit, hochqualifizierte Menschen zu binden. Im Ringen um Fachkräfte – nicht nur für die Wissenschaft, sondern insgesamt im Land – ist das ein wichtiger und zeitgemäßer Schritt.“

Die Rektorin der Hochschule Magdeburg-Stendal, Prof. Dr. Anne Lequy, betonte: „Dies ist ein Meilenstein in der 30-jährigen Geschichte der Hochschule Magdeburg-Stendal. Für uns als HAW bedeutet die heutige Verleihung des Promotionsrechtes eine Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung. Die Ausbildung der Doktorandinnen und Doktoranden ermöglicht eine exzellente Verbindung von Forschung und Personalentwicklung. Darüber hinaus bietet das Promotionsrecht neue Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Forschung unserer Hochschule.“

Laut HSG kann forschungsstarken Fachrichtungen an den HAW oder Zusammenschlüssen verschiedener Bereiche der vier HAW des Landes das Promotionsrecht verliehen werden. Voraussetzung dafür ist eine Mindestanzahl von Wissenschaftlern an den Hochschulen mit gesteigerten Forschungsaktivitäten. Die Förderung und Betreuung der Doktoranden erfolgt in Promotionszentren.

 
Hintergrund:

Mit der Möglichkeit, das Promotionsrecht auch an HAW verleihen zu können, reagiert das Wissenschaftsministerium auf eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend abgezeichnet hatte: Die forschungsstarken Bereiche der HAW in Sachsen-Anhalt wie auch ihre an einer Promotion interessierten und geeigneten Absolventen sollen eigene Wege der Nachwuchsförderung gehen, um im Wettbewerb um Fachkräfte wie auch um die Qualifikation des eigenen Nachwuchses bestehen zu können. Zuletzt wurde jedoch beklagt, dass Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen kaum oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen den Zugang zu Promotionsverfahren an den Universitäten fanden. Durch den nun zusätzlichen Weg zur Promotion für HAW-Absolventinnen und -absolventen sollen nicht nur junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Land noch stärker gefördert werden. Zugleich werden damit auch die Hochschulen in ihrer akademischen Entwicklung unterstützt, da sie ihre Profile und Schwerpunkte überregional künftig auch über die Nachwuchsförderung noch stärker sichtbar machen können.


Neben dem neuen Zugang zur Promotion an den Hochschulen erlaubt das Hochschulgesetz 2020 zudem die Kooption von HAW-Professorinnen und Professoren in universitäre Fakultäten und Fachbereiche sowie die Durchführung kooperativer Promotionen an den Universitäten unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.