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Heute im Bundestag: Tattoo-Entfernung nur noch durch Ärzte

Plenarsitzung des Bundesrates am 19.10.2018


Das Strahlenschutzrecht wird umfassend modernisiert: Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2018 einem Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zugestimmt, dabei allerdings zahlreiche Änderungen beschlossen.

Einsatz von Lasern zu kosmetischen Zwecken

Erstmals geregelt wird der Einsatz von Lasern, hochenergetischen Lampen und Ultraschall zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. So dürfen künftig nur noch Ärzte Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos oder Permanent Makeup durchführen. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sind dazu allerdings nicht nur bestimmte Fachärzte wie Dermatologen oder Plastische Chirurgen berechtigt, sondern sämtliche approbierten Ärzte, sofern sie über die entsprechende Fachkunde verfügen. Diese muss durch ärztliche Weiter- oder Fortbildungen nachgewiesen werden.

Späteres Inkrafttreten für NiSV

Damit sich Betroffene besser auf die neue Rechtslage einstellen können, soll dieser Teil der Verordnung - die sogenannte NiSV - erst Ende des Jahres 2020 in Kraft treten, verlangt der Bundesrat. Dies soll ausreichend Zeit für die Vermittlung der erforderlichen Fachkenntnisse verschaffen. Der Regierungsentwurf hatte lediglich eine dreimonatige Übergangsfrist vorgesehen.

Zahlreiche weitere Änderungswünsche der Länder

Der Bundesrat hat zudem knapp 60 weitere Änderungen an der geplanten Reform des Strahlenschutzrechts beschlossen. Diese zielen überwiegend darauf ab, den Vollzug zu erleichtern und die Praktikabilität für die Anwenderinnen und Anwender zu erhöhen. Sofern die Bundesregierung alle Vorgaben des Bundesrates umsetzt, kann sie die Verordnung verkünden und damit in Kraft setzen.

Umfassende Reform

Die Modernisierung des Strahlenschutzrechts führt auf über 500 Seiten zahlreiche Neuerungen in insgesamt 19 Verordnungen ein und betrifft vor allem den Arbeitsschutz und den medizinischen Strahlenschutz, außerdem Maßnahmen zum allgemeinen Schutz der Bevölkerung vor künstlichen oder natürlichen Strahlen - wie zum Beispiel durch das Edelgas Radon, das als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs gilt. Der überwiegende Teil der Verordnung soll zum 31. Dezember 2018 in Kraft treten.