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Sachsen-Anhalt-News: Selbsthilfe: Pauschale Förderung bis Monatsende beantragen

Samstag, den 18. Januar 2020

Magdeburg. Vertreter der Selbsthilfe, die für ihre Arbeit im laufenden Jahr pauschale Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, sollten sich beeilen. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) Sachsen-Anhalt in einer Pressemitteilung informiert, müssen entsprechende Anträge bis zum 31. Januar bei den Krankenkassen vorliegen. Mit der sogenannten Pauschalförderung können Landesorganisationen, Kontaktstellen sowie örtliche Selbsthilfegruppen für Fixkosten wie Raummiete, Büromaterial, Mitgliederzeitschriften oder Ähnliches Fördermittel beantragen. Diese werden kassenartenübergreifend vergeben über die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt, einem gemeinsamen Gremium der gesetzlichen Kassen im Bundesland, dessen Federführung jährlich wechselt.

Fördergelder für zeitlich befristete Projekte können Selbsthilfeorganisationen im Land hingegen über einen längeren Zeitraum beantragen. So stellt beispielsweise die TK hierfür im Jahr 2020 allein in Sachsen-Anhalt rund 31.000 Euro zur Verfügung. Die Kasse legt hierbei gezielt den Fokus auf innovative und technisch unterstützende Projekte.

"In Sachsen-Anhalt nutzen immer mehr Selbsthilfeeinrichtungen auch digitale Möglichkeiten, um insbesondere jüngere Betroffene und deren Angehörige zu erreichen. Dies unterstützen wir sehr gern, denn die Selbsthilfe ist neben der medizinischen Betreuung ein wichtiger Baustein in der gesundheitlichen Versorgung", so Steffi Suchant (Foto), Leiterin der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt.

Wie Suchant ergänzt, hat die TK im Rahmen der Selbsthilfeförderung beispielsweise die barrierefreie Gestaltung der Homepage des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt unterstützt und die Entwicklung der beiden Apps Selbsthilfe Sachsen-Anhalt Süd bzw. Nord  ermöglicht. Diese Anwendungen bündeln Kontaktdaten und Informationen von rund 1.200 im Bundesland ansässigen Selbsthilfegruppen und stehen für die gängigen Betriebssysteme Android und iOS kostenlos zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung sowie die betreffenden Antragsformulare sind zu finden unter www.tk.de (Suchnummer 2049060)

Hintergrund:

Mit einer Gesetzesänderung in 2019 hat die Politik beschlossen, dass ab diesem Jahr 70 Prozent der Selbsthilfefördermittel für Pauschalförderung zur Verfügung stehen sollen. Zuvor waren es 50 Prozent. Zudem wurde der Betrag pro Versicherten um zwei Cent auf jetzt 1,15 Euro erhöht.