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Sachsen-Anhalt-News: Hochschulen können künftig auch digitale Prüfungen anbieten / Willingmann: „In Corona-Zeiten Kontakte vermeiden und dennoch Abschlüsse ermöglichen“

Montag, den 1. Februar 2021

Pandemie: Neue Verordnung des Wissenschaftsministeriums gilt in Kürze

Mit Blick auf die aktuellen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie ermöglicht Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) erleichterte elektronische Prüfungen. Ende dieser Woche wird eine entsprechende Verordnung in Kraft treten, die es den Hochschulen ermöglicht, zusätzlich zu Präsenzprüfungen auch so genannte Fernklausuren unter Videoaufsicht sowie mündliche oder praktische Online-Prüfungen anzubieten.

Die neue Verordnung basiert auf der Mitte Dezember 2020 beschlossenen Änderung des Hochschulgesetzes und ist in Zusammenarbeit mit den Hochschulleitungen entstanden. Sie legt beispielsweise fest, dass sich die zu Prüfenden u.a. durch einen gültigen Lichtbildausweis identifizieren. Zudem müssen Kamera und Mikrofon des genutzten Gerätes aktiviert sein, damit die Hochschule mittels Videoaufsicht Täuschungsversuche verhindern und sicherstellen kann, dass Leistungen persönlich erbracht werden. Eine Speicherung der Bild- und Tondaten ist nicht zulässig. Zudem trifft die Verordnung Regelungen zum Umgang mit etwaigen technischen Problemen sowie zum Datenschutz.

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann sagt: „Gerade in der Pandemie ist es wichtig, Kontakte weitestgehend zu vermeiden; das gilt auch im Interesse von Studierenden und Lehrenden, aus deren Kreis zudem die Forderung nach hinreichender Rechtsicherheit für alternative Online-Prüfungsformen kam. Daher schaffen wir für unsere Hochschulen die Möglichkeit, bereits jetzt am Ende des Wintersemesters 2020/21 anstehende Prüfungen erstmalig auch vollständig elektronisch und ohne physische Anwesenheitspflicht durchführen zu können.“

Die Teilnahme an elektronischen Prüfungen ist laut Verordnung freiwillig; so müssen die Hochschulen im Normalfall auch Präsenzprüfungen im selben Prüfungszeitraum anbieten. Ausnahmen sind bei besonderen Einschränkungen infolge einer Pandemie oder ähnlichen Krise möglich.