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Sachsen-Anhalt-News: Keine Nachteile für Studierende durch Corona-Pandemie / Willingmann: Regelstudienzeit soll um ein Semester verlängert werden

Dienstag, den 25. August 2020

Die Corona-Pandemie hat den Studienbetrieb in Sachsen-Anhalt im Sommersemester 2020 erheblich beeinträchtigt: Die Hochschulen des Landes haben Mitte März kurzfristig auf Online-Lehre umgestellt; rund 54.000 Studierende waren gefordert, sich flexibel auf die Krisensituation einzustellen. Nachteile sollen den Studierenden aus der Krisenzeit und der erforderlichen Neuorganisation des Lehrbetriebs im Sommersemester 2020 jedoch nicht entstehen.

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) hat am heutigen Dienstag im Kabinett angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Wir beabsichtigen, die Regelstudienzeit wegen der erheblichen pandemiebedingten Beschränkungen im Sommersemester 2020 um ein Semester zu verlängern. So stellen wir sicher, dass Studierende insbesondere bei Ansprüchen auf BAföG-Leistungen keinen Nachteil erleiden“, erklärte der Minister.

Die Regelstudienzeit umschreibt die Anzahl der Semester, die für das Absolvieren eines Studienganges bei einem regulären Vollzeitstudium benötigt wird. Sie wird durch die jeweilige Studien- oder Prüfungsordnung eines Studienganges festgelegt und muss den durch das Hochschulgesetz vorgegebenen Rahmen einhalten. Mit der geplanten Verlängerung der Regelstudienzeit wird sich Förderungshöchstdauer für BAföG-Leistungen für den betreffenden Personenkreis um ein Semester erhöhen.

„Flexible Lösungen wollen wir zudem für erbrachte Leistungen schaffen; auch hier darf den Studierenden kein Nachteil entstehen“, betonte Willingmann. Erfolgreich abgeschlossene Studien- und Prüfungsleistungen während des Sommersemesters 2020 sollen daher nicht infrage gestellt werden. „Umgekehrt sollen den Studierenden aber auch coronabedingt schwächere Leistungen nicht auf die Füße fallen“, so Willingmann. „Im Rahmen unseres Gesetzentwurfes werden die Hochschulen deshalb die Möglichkeit erhalten, ihren Studierenden weitere Angebote etwa mit Blick auf die Wertung von Prüfungen als Freiversuche oder Wiederholungsmöglichkeiten zur Notenverbesserung zu unterbreiten.“ Im Sommersemester nicht bestandene Prüfungen könnten dann auch als nicht durchgeführt gewertet werden.

Weiterhin soll dem Wissenschaftsministerium mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnet werden, bei einem Fortdauern der Pandemiesituation oder bei Eintritt einer vergleichbaren Krisensituation entsprechende Regelungen durch Rechtsverordnung zu treffen. „Wir müssen auch im Hochschulgesetz Vorkehrungen für gravierende Krisenfälle wie eine Pandemie treffen, um im Fall der Fälle künftig flexibel und angemessen reagieren zu können“, sagte Willingmann. Im Falle des Erlasses solcher Regelungen wäre das Ministerium dann gegenüber dem Landtag berichtspflichtig.

Sachsen-Anhalt ist nicht das einzige Bundesland, das die Regelstudienzeit verlängern wird. „Einige Bundesländer haben bereits entsprechende Regelungen angekündigt, manche bereits getroffen“, sagte Willingmann. „Ich gehe davon aus, dass am Ende alle Bundesländer weitgehend an einem Strang ziehen werden, wenn es darum geht, coronabedingte Nachteile von den Studierenden abzuwenden.“ Der Minister kündigte an, sich hierzu auch weiterhin intensiv mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen austauschen zu wollen.

Neben den Regelungen zum Sommersemester wird der Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes auch eine Neuordnung der Vorschriften über die institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen beinhalten, die auf Grund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden ist (Az.1 BVL 8/10). Die Neuregelung setzt einen Musterparagraphen um, den die Arbeitsgemeinschaft „Institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen“ des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erarbeitet hat.