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Polizeirevier Salzlandkreis: Aktuelle Polizeimeldungen

Donnerstag, den 11. Februar 2021


Staßfurt (Kontrolle Fahrtüchtigkeit/ Vollstreckung Haftbefehl)

Im Rahmen der Streifentätigkeit bemerkte die Polizei einen Renault, welcher in der Neundorfer Straße unterwegs war. Das Fahrzeug war augenscheinlich nicht ordnungsgemäß zugelassen. Als der Fahrer die Beamten bemerkte, versuchte er zu flüchten. Nachdem er das Fahrzeug allerdings im Schnee festgefahren hatten und die weitere Flucht zu Fuß auch nicht gelang, ergab er sich den weiteren polizeilichen Maßnahmen. Ein Ermittlungsverfahren wurde ein geleitet. Dabei stellte sich heraus, dass der 33-Jährige nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das Fahrzeug war seit Januar dieses Jahres nicht mehr zugelassen. Bei der Kontrolle stand der Mann zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, was ein durchgeführter Schnelltest bestätigte. Weiterhin war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft über die Zahlung von 3600,-€ offen. Den haftbefreienden Betrag konnte der Mann vor Ort begleichen. Nach Abschluss aller zur Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen wurde noch der Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung der Weiterfahrt sichergestellt und der Mann aus der Maßnahme entlassen.

 

Aschersleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Donnerstagvormittag, kontrollierte die Polizei eine 30-Jährige, welcher mit einem PKW vor dem Johannistor unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.

 

Staßfurt (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Donnerstagmittag, kontrollierte die Polizei einen 24-Jährige, welcher mit einem PKW in der Gollnowstraße unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.