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Statistisches Bundesamt: 8,5 Millionen Menschen lebten in Deutschland 2020 in überbelegten Wohnungen

WIESBADEN (ots)

  • 10,3 % der Bevölkerung in Deutschland lebten 2020 in überbelegten Wohnungen
  • 16,4 % der Minderjährigen, aber nur 3,0 % der ab 65-Jährigen betroffen
  • Menschen in Städten, Alleinlebende sowie Alleinerziehende und deren Kinder hatten überdurchschnittlich häufig zu wenige Wohnräume zur Verfügung

Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände waren im Jahr 2020 wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zeitweise nur stark eingeschränkt möglich. Besonders belastend konnte das für Menschen sein, die in Wohnungen lebten, die nach europäischer Definition als überbelegt gelten. In Deutschland waren davon im Jahr 2020 knapp 8,5 Millionen Personen betroffen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC) mitteilt, lag die Überbelegungsquote damit bei 10,3 %. Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt. Vergleiche mit Vorjahresergebnissen sind aufgrund der Neugestaltung der EU-SILC-Erhebung im Jahr 2020 nicht möglich.

Menschen in Städten stärker von Überbelegung betroffen als auf dem Land

Die Überbelegungsquote war 2020 in den deutschen Städten besonders hoch. Gut jede siebte Person (15,0 %) wohnte hier in einer überbelegten Wohnung. In Kleinstädten und Vororten waren dagegen nur etwa halb so viele Menschen betroffen, hier wohnten 7,9 % in solchen Wohnverhältnissen. Auf dem Land standen dagegen meist mehr Wohnräume zur Verfügung, lediglich 5,8 % der Bevölkerung lebten dort in überbelegten Wohnungen.

Alleinlebende, Alleinerziehende und deren Kinder besonders betroffen

Auch Alleinlebende können zu wenige Wohnräume zur Verfügung haben und damit in einer überbelegten Wohnung leben. Gemäß europäischer Definition muss ein Ein-Personen-Haushalt mindestens zwei Zimmer haben (etwa ein Wohn- und ein Schlafzimmer), damit die Wohnung nicht als überbelegt gilt. Demnach wohnten 13,0 % der Alleinlebenden in Deutschland 2020 in überbelegten Wohnungen, also beispielsweise in Ein-Zimmer-Appartements. Unter den Haushalten ohne Kinder waren Alleinlebende damit am häufigsten betroffen. Demgegenüber lebten nur 2,4 % der Menschen in Haushalten mit zwei Erwachsenen in überbelegten Wohnungen.

Unter den Haushalten mit Kindern war die Überbelegungsquote bei Alleinerziehenden-Haushalten am höchsten: 29,9 % der Alleinerziehenden und deren Kinder lebten 2020 in Deutschland in überbelegten Wohnungen. Demgegenüber wohnten nur 7,3 % der Haushalte mit zwei Erwachsenen und einem Kind sowie 8,0 % der Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern in solchen Verhältnissen.

Jede sechste minderjährige Person in Deutschland in beengten Wohnverhältnissen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre stellten mit 16,4 % die Altersgruppe, die am häufigsten zu beengt wohnt. Damit lebte 2020 knapp jede sechste minderjährige Person in Deutschland in einer überbelegten Wohnung. Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren lagen mit einem Anteil von 11,0 % leicht über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (10,3 %). Dagegen lebten nur 3,0 % der ab 65-Jährigen in überbelegten Wohnungen.

EU-Vergleich: Überbelegungsquoten in Rumänien und Lettland am höchsten

In wirtschaftlich schwachen Staaten der Europäischen Union (EU-27) lebten die Menschen im Jahr 2020 am häufigsten in überbelegten Wohnungen: Rumänien (45,1 %) und Lettland (42,5 %) waren die EU-Staaten mit den höchsten Überbelegungsquoten. Die Inselstaaten Zypern (2,5 %) und Malta (4,2 %) hatten dagegen EU-weit am wenigsten mit Überbelegung zu kämpfen.

Methodische Hinweise:

Als überbelegt gilt eine Wohnung nach europäischer Definition, wenn darin mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:

  • * ein Gemeinschaftsraum,
  • * ein Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • * ein Raum für jede weitere Person ab 18 Jahren,
  • * ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • * ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • * ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.
Für Irland und Italien liegen für das Jahr 2020 bislang keine Überbelegungsquoten vor.

Hinweise zur EU-SILC-Erhebung 2020:

Bei den Angaben handelt es sich um erste Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2020. Diese Erhebung ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Die Integration von EU-SILC in den Mikrozensus ermöglicht eine deutlich größere Stichprobe als bisher. Sie bildet zudem die Bevölkerung in Deutschland durch die generelle Teilnahmepflicht repräsentativer ab als die zuvor separat durchgeführte Erhebung "Leben in Europa". Zudem wechselte EU-SILC von einer freiwilligen zu einer in Teilen auskunftspflichtigen Befragung. Allerdings wird einerseits aufgrund der fortgesetzten Freiwilligkeit von Fragen zu Lebensbedingungen ein hoher Anteil an fehlenden Werten (Missings) erzeugt. Andererseits werden Fragen zum Einkommen nun in großen Teilen auskunftspflichtig erhoben. Der Einfluss dieser methodischen Änderungen verbunden mit den allgemeinen Besonderheiten des Mikrozensus 2020 auf die Ergebnisse zu Einkommen und Lebensbedingungen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Ebenso kann der Einfluss der Corona-Krise auf die subjektiven Wahrnehmungen und Erwartungen der Haushalte zur individuellen finanziellen und sozialen Situation während der Befragungszeit und daraus resultierende eventuelle Auswirkungen auf die Ergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren ist daher nicht möglich.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Die Qualität der Jahresergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 ist auf Bundesebene im Allgemeinen trotz der genannten Schwierigkeiten gewährleistet. Allerdings ist die gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar.
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Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab dem Jahr 2020 sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.