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2020 waren in Sachsen-Anhalt 18,6 % Verurteilte Frauen

Dienstag, den 5. Oktober 2021

2020 wurden in Sachsen-Anhalt 3 310 Frauen strafrechtlich verurteilt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren damit 18,6 % von den insgesamt 17 792 aller Verurteilten weiblichen Geschlechts.

Die Verurteilungen erfolgten wie auch bei den Männern am häufigsten aufgrund von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) - ohne Straftaten im Straßenverkehr (2 262), gefolgt von 706 Straftaten im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch bzw. dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und 342 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (ohne StGB/StVG). Bei den Verurteilungen nach StGB (ohne Straftaten im Straßenverkehr) lag der Anteil der Frauen bei 21,3 %, bei den anderen beiden Straftatbeständen entfielen auf die Frauen 16,0 % (Straßenverkehr) bzw. 12,4 % (andere Gesetze).

Am häufigsten wurden Frauen 2020 wegen Straftaten gegen das Vermögen (1 896; 57,3 % aller weiblichen Verurteilten) verurteilt, am seltensten für gemeingefährliche Straftaten (6; 0,2 % aller weiblichen Verurteilten). Bei den Straftaten gegen Personen lag der weibliche Anteil bei 9,3 % (233) gegenüber allen für diese Straftaten Verurteilten (2 492). Bei den Umweltstraftaten wurde der weibliche Anteil an den Verurteilungen mit 14,6 % ermittelt.

Hintergrund:

Verurteilte sind straffällig gewordene Personen, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet worden ist. Eine Person kann nur verurteilt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat strafmündig, das heißt 14 Jahre oder älter war.