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SAN Statistik

Magdeburg / ST: 10 Kommunen erhöhten im 1. Halbjahr 2019 die Steuerhebesätze

Dienstag, den 8. Oktober 2019

Insgesamt 11 der 218 Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt nahmen im 1. Halbjahr 2019 eine Änderung an ihren Steuerhebesätzen vor.

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, haben 10 der 11 Kommunen ihren Satz bei den Grundsteuern A, B oder Gewerbesteuer angehoben. Dabei stiegen die Hebesätze für Acker, Wald und Wiese (Grundsteuer A), bebaute oder bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) bzw. für die Betriebe (Gewerbesteuer) zwischen 10 und 50 Prozentpunkten.

Die Gemeinde Barleben hat den 2018 gültigen Hebesatz für bebaute oder bebaubare Grundstücke von 700 % auf 450 % und damit auf den Wert des Jahres 2017 abgesenkt.

Der durchschnittlich gewogene Hebesatz der Grundsteuer A des Landes Sachsen-Anhalt lag 2018 bei 330 %. Die Gemeinde Altmärkische Wische im Landkreis Stendal hob ihren Hebesatz für Agrarflächen um 36 Prozentpunkte auf 286 % an. Um 35 Prozentpunkte auf 295 % stieg in der Stadt Annaburg im Landkreis Wittenberg der Hebesatz der Grundsteuer A. Beide lagen damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt.

Die Stadt Stößen hat ihren Hebesatz bei der aufkommensstärksten Steuerart, der Gewerbesteuer, auf 450 % angehoben. 450 % ist der höchste Wert im Land Sachsen-Anhalt und wurde bisher von den 3 kreisfreien Städten Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und der Landeshauptstadt Magdeburg sowie der Stadt Thale erhoben. Diese Städte liegen mit ihrem jetzt gültigen Hebesatz 87 Prozentpunkte über dem landesdurchschnittlichen Hebesatz von 363 %.