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Stasi

Sachsen-Anhalt-News: Stasi-Unterlagengesetz – Erfolgsgeschichte mit Modernisierungsbedarf

Sonntag, 14. November 2021

Vor 30 Jahren beschloss der Bundestag das Recht, Stasi-Akten einzusehen.
 
„Das Stasi-Unterlagengesetz hat sogar den Untergang der Stasi-Unterlagen-Behörde überdauert, aber es besteht Modernisierungsbedarf“, meint der Vorstand des Aufarbeitungsvereins Bürgerkomitee 15. Januar e.V., anlässlich des 30. Jahrestages der Verabschiedung des Gesetzes.

Das Stasi-Unterlagengesetz wurde vor 30 Jahren am 14. November 1991 vom Bundestag verabschiedet und trat Ende Dezember in Kraft. Damit wurde erstmals der Zugang zu den Akten einer Geheimdienstes legalisiert und eine Forderung der Friedlichen Revolution erfüllt. Das StUG erlaubte den legalen Zugang zu Stasi-Unterlagen, wenn auch mit einem hohen Datenschutz zugunsten von ehemals Bespitzelten, die von manchen als zu bürokratisch kritisiert werden.

„Ursprünglich war die Akteneinsicht nur auf Zeit konzipiert, inzwischen gehören die Stasi-Akten aber zu den wichtigsten Quellen zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte. Die Kombination aus Einsichtsrechten und Datenschutz hat sich grundsätzlich bewährt. Aber die Akteneinsicht könnte an vielen Stellen vereinfacht und damit beschleunigt werden. Z.B. bei Sachakten und Findhilfsmitteln, zum Auffinden von Akten und Informationen, u.a.. Auch die computergestützte Wiederherstellung von zerrissenen Akten, die seit Jahren zum Erliegen gekommen ist, sollte wieder aufgenommen werden. Akten, die in nicht klimatisierten Räumen gelagert werden, müssen vor dem Verfall geschützt werden. Nachdem der Bundestag die Akten dem Bundesarchiv übertragen hat, sollte er sich auch mit einer Überarbeitung des Stasi-Unterlagengesetzes befassen.“

Foto: „Kampftreffen“ im Palast der Republik in Ost-Berlin anlässlich des 35. Jahrestages der Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit, 1985 (Quelle: wikipedia/Bundesarchiv)

Text: Dr. Christian Booß/www.buergerkomitee1501berlin.de