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BPOLI MD: 1960 Euro Geldstrafe nicht gezahlt - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl und findet Drogen

Magdeburg (ots) - Samstag, den 7. Dezember 2019

Am Donnerstagabend, den 05. Dezember 2019 kontrollierten Bundespolizisten gegen 19:00 Uhr einen Mann im Magdeburger Hauptbahnhof. 

Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei stellten die Bundespolizisten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg fest. Zudem ersuchte selbige den aktuellen Aufenthaltsort sowie die Wohnanschrift des Deutschen wegen einer weiteren Straftat. Gemäß dem Haftbefehl wurde er wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichen Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeuges sowie Urkundenfälschung in zwei Fällen vom Amtsgericht Magdeburg im Februar dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 2000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verurteilt. Jedoch zahlte er lediglich einen sehr geringen Teil der geforderten Geldstrafe. Demnach erging der Vollstreckungshaftbefehl. 

Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und eröffneten ihm den Haftbefehl. Eine Nachschau in den mitgeführten Sachen des Mannes brachte dann noch vier szenetypische Cliptütchen mit einer jeweils geringen Menge Marihuana sowie einer weiteren Tüte mit Crystal Meth zum Vorschein. Die aufgefundenen Drogen wurden sichergestellt und zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben. Der 35-Jährige erhält eine weitere Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Da er die geforderte Geldstrafe von 1960 Euro auch am gestrigen Abend nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Burg gebracht. Sollte er die Geldstrafe nicht bezahlen können, wird er die nächsten 98 Tage im Gefängnis bleiben. Die Staatsanwaltschaft wurde durch die Bundespolizei über den Aufenthaltsort des Mannes entsprechend unterrichtet.