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SAN Statistik

12,1 % weniger Insolvenzverfahren im 1. Halbjahr 2020

Dienstag, den 11. August 2020

Im 1. Halbjahr 2020 meldeten die Amtsgerichte aus Sachsen-Anhalt 1 506 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das waren entsprechend vorläufiger Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt 12,1 % weniger Verfahren als im 1. Halbjahr 2019 (damals: 1 714). Die Gesamthöhe der voraussichtlichen Forderungen der beantragten Insolvenzverfahren wurde von den Gerichten auf insgesamt 179 Mill. EUR beziffert, wovon knapp 112 Mill. EUR (62,6 %) auf Unternehmen entfielen.

Bis zum 30.06.2020 erfolgte in 1 382 Fällen (91,8 %) auf einen Antrag die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im 1. Halbjahr 2019 waren es mit 1 589 Eröffnungen 207 Verfahren mehr. Eine Ablehnung mangels Masse kam im aktuellen Halbjahr 116 Mal vor. In 8 Verfahren nahmen die Gläubiger/-innen einen Schuldenbereinigungsplan an.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen (221) erhöhte sich gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (215) um 2,8 %. Im Wirtschaftsbereich Baugewerbe gab es mit 43 die meisten Anträge auf ein Insolvenzverfahren, davon waren 11 Unternehmen aus der kreisfreien Stadt Halle (Saale). Von 221 der insolventen Unternehmen waren 130 weniger als 8 Jahre wirtschaftlich tätig. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung bestanden 91 Unternehmen länger als 8 Jahre.

Neben den Unternehmen beantragten 1 285 übrige Schuldner/-innen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 1 042 Fällen um Verbraucher/-innen. Das waren 13,7 % weniger als im 1. Halbjahr 2019 (1 208 Fälle). Mit 161 kamen die meisten Verbraucher/-innen aus dem Landkreis Harz. Die Anzahl von 227 Insolvenzanträgen der ehemals selbstständig Tätigen verringerte sich im 1. Halbjahr 2020 zum Vorjahr um 15,3 % (268 Fälle). In 127 Fällen lief das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren und 100 Mal als vereinfachtes Verfahren. Die übrigen 16 Insolvenzverfahren (Januar bis Juni 2019: 23 Fälle) betrafen Nachlässe, Gesamtgut und natürliche Personen als Gesellschafter. Die angemeldeten Forderungen der übrigen Schuldner/-innen beliefen sich im 1. Halbjahr 2020 auf 67 Mill. EUR. Das ist eine Verringerung um 6,9 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 (72 Mill. EUR).

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht besteht noch bis 30. September 2020 für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der COVID-19-Pandemie. Mit staatlichen Hilfsprogrammen soll die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung abgewendet werden. Bis dahin wird auch mit keinem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gerechnet.