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GdP Sachsen-Anhalt: Beförderungen – Kabinett spielt Poker, statt die grundlegenden Probleme anzupacken

Die GdP fordert, dass die vorhandenen Beförderungsmittel nach den Notwendigkeiten der Beförderungssituation verteilt werden und nicht dem Glücksspiel verfällt. Dies bedeutet, dass der Polizei rechnerisch 2,8 Mio. € aus dem Beförderungstopf zustehen.

Respekt gegenüber der Arbeitsleistung der Kolleginnen und Kollegen in Justiz und Polizei wird durch das Kabinett nur gewährt, wenn die Beförderungsnotwendigkeiten anerkannt werden.
Wenn in der Polizei 6,7 Mio. € und in der Justiz 3 Mio. € dieses Jahr für Beförderungen benötigt werden und für alle Ministerien insgesamt nur 5 Mio. € zur Verfügung stehen, ist dies für sich gesehen absurd (Mathematik 4. Klasse). Eine proportionale Aufteilung ist also das Gebot der Stunde.

Bei dem unwürdigen Pokerspiel im Kabinett wird auch völlig außer Acht gelassen, dass es einen Verteilungsschlüssel nach der Anzahl der Beförderungsnotwendigkeiten im Land geben müsste. Dies bedeutete jedoch, dass der Finanzminister seine Freunde und Mitarbeiter im MF die nächsten Jahre nicht befördern dürfte.

Die GdP stellt fest, dass der „Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung“ im Bereich der Landespolizei seit vielen Jahren eklatant verletzt wird. Ca. ein Viertel aller Beamtinnen und Beamten werden derzeit auf höherwertigen Dienstposten verwendet, ohne dass diese derzeit eine reelle Chance haben, entsprechend ihrer Funktion, gerecht besoldet zu werden. Dies muss mit der nächsten geplanten Gesetzesänderung beseitigt werden.

Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Sachsen-Anhalt