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Sachsen-Anhalts Schausteller verzweifelt - Brief an Minister Willingmann

Sonntag, den 22. November 2020

Schaustellerbetriebe benötigen spezielle Corona-Hilfen / VSG befürchtet das Ende der über tausendjährigen  Schausteller-Branche in Sachsen-Anhalt

Der Vorstand des Vereins selbständiger Gewerbetreibender, Markt- und Messereisender 1885 e.V. (VSG) hat sich heute mit einem Schreiben an den Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt gewandt. Anlass sind die aktuell anstehenden weiterführenden Maßnahmen der Landesregierung gegen die Corona-Pandemie.

Im Jahr 2020 durften keine Volksfeste stattfinden. Dem VSG als größtem Volksfest-Veranstalter und gefragtem Partner zahlreicher Kommunen in Sachsen-Anhalt war es untersagt, die Frühjahrsmesse und die Herbstmesse in Magdeburg, das Gildefest in Aschersleben, das Stendaler Rolandfest und das Rolandfest in Burg durchzuführen. Alle 35 Mitgliedsunternehmen sind von diesem Totalausfall ebenfalls betroffen.  Der erste Elbe-Funpark vom 11.9.2020 bis zum 18.10.2020, für den der VSG hinsichtlich seiner Genehmigung wohlwollende Unterstützung des Ministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Landeshauptstadt Magdeburg erfahren hatten, ändert an dieser Tatsache kaum etwas.

Damit die Situation der Schaustellerbetriebe bei der Festlegung der Maßnahmen der Landesregierung Berücksichtigung findet, hat sich der Vorstand des VSG gegenüber Minister Willingmann klar positioniert: „Die bisherigen staatlichen Hilfen in Sachsen-Anhalt sind für Schaustellerunternehmen nur begrenzt hilfreich. Viele Unternehmen befinden sich in einer existenzgefährdenden Lage. Sie benötigen spezielle Hilfen.“ Solche Hilfen gibt es in anderen Bundesländern bereits und die Landesregierung müsse dies bei ihren Entscheidungen nun endlich berücksichtigen.

Der VSG-Vorstand hofft, „dass für Sachsen-Anhalts Schaustellerunternehmen spezielle Regelungen getroffen werden, die ihnen wirklich weiterhelfen. Die dafür zutreffende Formulierung im § 56 (4) des Infektionsschutzgesetzes ist geltendes Recht. Die aktuellen öffentlichen Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung, wie auch der Landesregierung, verstehen wir als die Richtung, in der die Hilfen vorgesehen sind.“ Das schließt die zeitnahe praktische Aufklärung der Schausteller über die Inhalte und die Vorschriften zur Beantragung der Hilfen ein.

Wir haben dem Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts unsere Sorge beschrieben, „dass bis weit in das Jahr 2021 die Volksfeste untersagt bleiben. Auch das übliche Jahresendgeschäft der Schaustellerunternehmen, die Weihnachtsmärkte, sind bereits abgesagt worden bzw. stehen kurz vor der Absage. Damit wären deren Reserven wohl nahezu aufgebraucht. Es ist zu befürchten, wenn die Landesregierung keine wirksamen Hilfen beschließt, dass nach dem Jahr 2021 unsere über tausendjährige Branche in Sachsen-Anhalt nicht mehr existent sein wird.“