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Magdeburg: Veränderungen im Bäderbetrieb durch Umsetzung der 6. SARS-CoV-2-...

Mittwoch, den 27. Mai 2020

Beginnend ab 28.05.2020 können die Schwimmhallen, Strand- und Freibäder der Landeshauptstadt Magdeburg unter folgender vom Land festgelegter Maßgabe öffnen:

1. Reduzierung der Gästezahl
2. Sicherstellung der Einhaltung der Mindestabstände
3. Prüfung und Freigabe eines Hygienekonzeptes durch das Gesundheitsamt

Zu 1. Reduzierung der Gästezahl

Entsprechend des „Musterpandemieplanes“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) gilt für Schwimm- und Badebecken eine Reduzierung der Maximalbelegung auf 75 % der Nennauslastung des Beckens nach DIN 19643-1 als Richtgröße. Für die Strand- und Freibäder wird ein Platzbedarf an Außenfläche von 15 m² je Badegast angenommen, um die Abstandsregelungen einhalten zu können.

Daraus ergeben sich für die kommunalen Magdeburger Bäder folgende maximalen Badegastzahlen:

Elbe-Schwimmhalle 150 Personen großes Becken
25 Personen kleines Becken gesamt 175 Personen

Schwimmhalle Diesdorf 150 Personen großes Becken gesamt 150 Personen

Schwimmhalle Nord 40 Personen großes Becken
25 Personen kleines Becken gesamt 65 Personen

Schwimmhalle Olvenstedt 40 Personen großes Becken
25 Personen kleines Becken gesamt 65 Personen

Carl-Miller-Bad 300 Personen gesamt, dv. gleichzeitig bis zu 160 im großen und bis zu 130 im kleinen Becken

Freibad Süd 600 Personen gesamt, dv. gleichzeitig bis zu 70 im großen, bis zu 80 im Nichtschwimmerbecken und bis zu 20 im Planschbecken

Erich-Rademacher-Bad 950 Personen gesamt, dv. gleichzeitig bis zu 140 im großen, bis zu 150 im Nichtschwimmerbecken und bis zu 25 im Planschbecken

Strandbad Barleber See 3.000 Personen gesamt

Strandbad Neustädter See
- Haupt- und Kinderstrand 900 Personen gesamt
- FKK-Strand 750 Personen gesamt

Die Einhaltung der Maximalbesucherzahlen wird an den Kassen durch Zählung der Ein- und Ausgänge überwacht. Hierfür werden je Kasse zusätzlich Mitarbeitende eines Sicherheitsunternehmens beauftragt. Diese Mitarbeitenden überwachen auch die Abstandsregelungen (1,50 m) im Eingangsbereich.

Zu 2. Sicherstellung der Einhaltung der Mindestabstände

Zur Durchsetzung der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m wird die Haus- und Badeordnung angepasst. Die Gäste erkennen diese mit dem Eintritt in das Bad durch Lösen der Eintrittskarte an und werden durch Aushänge, Piktogramme und das Personal auf die Einhaltung aufmerksam gemacht.

Durch nachfolgende grundsätzliche Festlegungen soll die Einhaltung der Abstandsregelung durchgesetzt werden:

• Abstandsregeln – im gesamten Badbereich gilt ein Mindestabstand von 1,5m. In engen Räumen muss gewartet werden, bis anwesende Personen sich entfernt haben.

• Kassentheken werden mit Schutz aus Plexiglas, Sicherheitsglas oder Folie versehen – je nach baulicher Möglichkeit.

• Piktogramme, Erläuterungen und Abstandsmarkierungen werden angebracht, die die Hygieneregeln und Verhaltensnormen darstellen.

• Zusätzliches Sicherheitspersonal sichert im Eingangsbereich das Einhalten der Abstandsregeln und zählt die Ein- und Ausgänge.

• Dusch- und WC-Bereiche dürfen nur von maximal 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.

• Sammelumkleiden und Saunen bleiben geschlossen.

• So weit möglich, werden Bahnen in den Schwimmbecken vorgehalten, sodass das Schwimmbecken unterteilt ist.

• Becken, an denen mehrere Zugänge verfügbar sind, werden als Einbahnstraßen gekennzeichnet, um Begegnungen auf Treppen und Leitern zu verhindern.

• Durchschreitebecken und schmale Beckenzugänge werden ebenfalls als Einbahnstraße ausgewiesen, um gegenläufige Nutzungen zu verhindern.

• Auf dem Beckenumgang müssen enge Begegnungen vermieden und die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen genutzt werden. Nach Bedarf wird hier eine „Einbahnstraßenregelung“ getroffen.

• Sitzmöglichkeiten werden reduziert und in entsprechendem Sicherheitsabstand
aufgestellt.

Zu 3. Prüfung und Freigabe eines Hygienekonzeptes durch das Gesundheitsamt

Die Verwaltung hat ein „Zusätzliche Hygienekonzept für kommunale Bäder der Stadt Magdeburg entsprechend der Festlegungen des ‚Sachsen-Anhalt-Plans‘ Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen – gültig ab 28.05.2020“ erarbeitet. Dieses wurde am 26.05.2020 vom Gesundheitsamt bestätigt.

Im Wesentlichen enthält es die o. g. Festlegungen zur Reduzierung der Gästezahl sowie zur Einhaltung der Mindestabstände. Darüber hinaus wurden Festlegungen zu zusätzlichen Reinigungen getroffen.