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Magdeburg / ST: Land empfiehlt mehr Tests und legt Schwellenwerte für Corona-Reaktion fest

Dienstag, den 26. Mai 2020

Parallel zu den weitreichenden Lockerungen der 6. Corona-Eindämmungsverordnung plant Sachsen-Anhalts Landesregierung mit einer erweiterten Teststrategie und schnellen Reaktionen neu auftretenden Fällen einer möglichen zweiten Infektionswelle entgegenzuwirken. „Wir wollen Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko - gerade auch in Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen - schützen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Dazu setzt Sachsen-Anhalt unter anderem auf die klare Definition von Schwellenwerten, ab denen Eindämmungsmaßnahmen greifen. Ein Ampelsystem verdeutlicht/verbildlicht das.

„Wir empfehlen allen Personen, die an Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen, an Halsschmerzen oder Geschmackverlust leiden, sich testen zu lassen“, sagte Grimm-Benne. Zudem will Sachsen-Anhalt die virologische Überwachung, das so genannte Surveillance, erweitern. Als eines von wenigen Bundesländern verfügt Sachsen-Anhalt über eine langjährig etablierte Influenzaüberwachung am Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), welche jetzt angepasst wird. Untersuchungen, die bislang durch so genannte Sentinel-Praxen (meist kinderärztliche Praxen) beim Landesamt für Verbraucherschutz veranlasst wurden, werden auch auf Kinder ohne Symptome ausgeweitet. Zudem sollen regelmäßig auch Tests in Pflege- und Behinderteneinrichtungen vorgenommen werden. Dies wird in den nächsten Wochen vorbereitet. In Abhängigkeit von der Entwicklung der epidemiologischen Situation wird darüber hinaus die Etablierung eines Frühwarnsystems in Schulen zum kommenden Schuljahr diskutiert. Grimm-Benne: „Die Maßnahmen sollen ein weitgehend normales öffentliches soziales und wirtschaftliches Leben während der Pandemie ermöglichen und dazu beitragen, dass Lockerungen nicht zurückgenommen werden müssen.“

Darum wurden Schwellenwerte festgelegt, deren Überschreiten Prüfungen, Warnsignale und Eindämmungsmaßnahmen auslösen. Treten in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt 7-Tages-Inzidenzen auf, die höher als fünf Fälle je 100.000 Einwohner liegen, überprüft das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) gemeinsam mit dem Gesundheitsamt das Geschehen, recherchiert die Ursachen und informiert den Pandemiestab über die Ergebnisse. Spätestens ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von zehn Fällen je 100.000 Einwohner, werden zwischen Gesundheitsamt, dem LAV und dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Eindämmungsmaßnahmen abgestimmt und eingeleitet. Grimm-Benne: „Das kann bei regionalen Ausbrüchen beispielsweise die vollständige oder teilweise Schließung von Einrichtungen oder Betrieben bedeuten oder im Falle einer ungebremsten Ausweitung zu erneuten großräumigen Eindämmungsmaßnahmen bis hin zu einem erneuten Lock-Down führen.“

Ergänzend soll ein Ampelsystem als grob orientierendes optisches Signal eingeführt werden, das die Anzahl der Personen, die von einem Covid-19-Fall angesteckt werden, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen und die Auslastung der Intensivbetten in Sachsen-Anhalt mit Covid-19-Fällen anzeigt.