header-placeholder


image header
image
Arbeitslose pixabay

Magdeburg-News: 22 Mio. Euro weniger Grundsicherungs-Leistungen für Arbeitsuchende 2021



veröffentlicht am Donnerstag, 2. Februar 2023

Magdeburg. 2021 zahlten die kreisfreien Städte und die Landkreise des Landes Sachsen- Anhalt 750,1 Millionen Euro Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende aus. Das waren 22,0 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor (-2,8 Prozent). Die Einzahlungen an Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (u. a. Zuwendungen und Kostenerstattungen) sanken von 571,1 Millionen Euro auf 554,2 Millionen Euro. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das einer Verminderung um 16,9 Millionen Euro (-3,0 Prozent). In die Berechnung gehen alle Ein- und Auszahlungen der Produktgruppe 312 (Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende) in einem Haushaltsjahr ein.

66,5 Prozent der Auszahlungen von Grundsicherungsleistungen in den kreisfreien Städten und Landkreisen erfolgten 2021 für Leistungen für Unterkunft und Heizung, 23,9 Prozent für Arbeitslosengeld II (ohne Kosten der Unterkunft) in Optionskommunen, 5,6 Prozent für Eingliederungsleistungen in Optionskommunen, 1,9 Prozent für Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II, 1,2 Prozent für Eingliederungsleistungen und 0,8 Prozent für einmalige Leistungen. Die Auszahlungen für Arbeitslosengeld II (ohne Kosten der Unterkunft) in Optionskommunen stiegen 2021 gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Millionen Euro an. In allen anderen Produkten im Bereich Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende wurden geringere Auszahlungen getätigt.

Auszahlungen für Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende wurden 2021 zu 92,1 Prozent kontenseitig als sonstige laufende Verwaltungstätigkeit verbucht. Es handelte sich dabei um 691,2 Millionen Euro. 89,0 Prozent davon waren aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an gemeinsamen Einrichtungen, darunter 375,0 Millionen Euro Leistungen für Unterkunft und Heizung, 179,5 Millionen Euro Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, 42,0 Millionen Euro Eingliederung von Arbeitsuchenden und 11,6 Millionen Euro Bildung und Teilhabe. Bei weiteren 11,0 Prozent der Auszahlungen für Grundsicherung aus sonstiger laufender Verwaltungstätigkeit handelte es sich um Erstattungen für die Auszahlungen von Dritten. 52,1 Millionen Euro davon wurden an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen gezahlt und 23,7 Millionen Euro an die gesetzliche Sozialversicherung.

Bei den Einzahlungen von Grundsicherungsleistungen in den kreisfreien Städten und Landkreisen dominierten 2021 mit 56,9 Prozent ebenso die Buchungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung, gefolgt von 32,4 Prozent für Arbeitslosengeld II (ohne Kosten der Unterkunft) in Optionskommunen, 7,6 Prozent für Eingliederungsleistungen in Optionskommunen, 2,6 Prozent für Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II, 0,5 Prozent für Eingliederungsleistungen und 0,1 Prozent für einmalige Leistungen. Entsprechend den Auszahlungen stiegen die Einzahlungen/Erstattungen für Arbeitslosengeld II (ohne Kosten der Unterkunft) in Optionskommunen 2021 gegenüber dem Vorjahr an.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay