header-placeholder


image header
image
SAN News

Magdeburg / ST: In Videoclips erklären Menschen mit Behinderung die Herausforderungen durch das Coronavirus

Donnerstag, den 21. März 2020

Magdeburg. Viele Menschen mit Behinderung sind von der Coronavirus-Pandemie besonders betroffen, da sie häufig zur Risikogruppe gehören und gleichzeitig auch speziell aufbereitete Informationen benötigen. .„Mit Videoclips von und für Menschen mit Behinderung tragen wir dazu bei, dass sie sich, ihre Partnerinnen und Partner, Familien und Freunde schnell und einfach informieren können“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

Im Zuge des Inklusionsprojektes „Inklusive Bildung Sachsen-Anhalt“ an der Hochschule Magdeburg-Stendal, bei dem Menschen mit Behinderung innerhalb von drei Jahren zu Bildungsfachkräften ausgebildet werden, sind thematische Videos rund um das Coronavirus entstanden. „Der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ´Nicht ohne uns über uns´ spiegelt sich auch in unserer gemeinsamen Aktion wider. Expertin und Experte in eigener Sache vermitteln kompetent Informationen, die in dieser besonderen Zeit wichtig sind“, sagt Projektkoordinatorin Dr. Wiebke Bretschneider.

Die Coronavirus-Pandemie machte auch in den Werkstätten für behinderte Menschen zunehmend Einschränkungen für den Gesundheitsschutz erforderlich. „In einer solchen Krise ist es wichtig, dass die Gesellschaft zusammenrückt, sich austauscht und sich gegenseitig unterstützt“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Dazu gehöre, dass für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) hilfreiche Informationen verständlich aufbereitet werden müssten

Die Videoclips zu Eindämmungsmaßnahmen der Landesregierung, zu wichtigen Änderungen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Fragen zu allgemeiner Hygiene und Mund-Nase-Masken sowie für Ladengeschäfte sind auf folgender Internetseite des Ministeriums zu finden unter https://lsaurl.de/POWm.

Hintergrund:

In Sachsen-Anhalt ist seit dem 18. Mai der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Kriterien wieder möglich. Dazu gehört unter anderem die Beschränkung der Plätze auf 25 Prozent zzgl. ausgelagerter Arbeitsplätze und das Vorliegen eines Infektionen- Schutzkonzeptes.