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Sachsen-Anhalt-News: Messerverbotszonen / Erben: Weniger Messer heißt geringere Gefahr

Sonntag, den 15. Dezember 2019

Am Freitagmittag hat der Deutsche Bundestag das Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat in den letzten Wochen umfangreiche Änderungen erfahren. So werden die Möglichkeiten der Landesregierungen zur Einrichtung von Messerverbotszonen erweitert. Danach soll es künftig verboten sein, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, an Bahnhöfen, in der Nähe von Schulen und bei Großveranstaltungen Springmesser und Messer mit langen Klingen bei sich zu tragen. Bisher kann die Polizei Waffenverbotszonen nur an „kriminalitätsbelasteten Orten“ einrichten.

Rüdiger Erben (Foto), innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die neuen Möglichkeiten jetzt zügig nutzt. Für Erben ist klar: „Weniger Messer heißt geringere Gefahr.“ Messer würden als Tatwaffe oft im Affekt benutzt. Führe daher jemand erst gar keins mit, sei die Gefahr, dass etwa Schlimmeres passiere, bereits geringer.

Erben hält die Neureglung auch für alltagstauglich: „Jeder, der etwa aus Gewohnheit sein Schweizer Taschenmesser dabei hat oder mit seinem Koch- oder Kartoffelschälmesser zum Kochen bei Freunden fährt, ist nicht von den verschärften Regelungen betroffen.“ Andererseits seien die in den letzten Jahren auch in Sachsen-Anhalt deutlich zugenommenen Messerattacken „besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung“.