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Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt: Verjährungshöchstfrist muss Klarheit und Rechtsfrieden schaffen

Freitag, den 13. Dezember 2019

Zur heutigen Berichterstattung betreffend eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts zur Beitragserhebung und der aufgemachten Verjährungsproblematik erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull (Foto):

„Um es ganz deutlich zu sagen: Mit der 10-jährigen Verjährungshöchstfrist, die die Koalitionsfraktionen bei der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes in der letzten Wahlperiode eingeführt haben, sollte Rechtsfrieden geschaffen werden. Alle Beitragsschuldner sollten Klarheit darüber haben, wann sie mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen brauchen.

Wir werden das in Rede stehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts in der CDU-Landtagsfraktion und zusammen mit unseren Koalitionspartnern auswerten und gesetzgeberischen Handlungsbedarf erörtern.“