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Sachsen-Anhalt-News: Schuljahr 2019/2020 startet mit inhaltlichen Neuerungen / Tullner: „Zentrale Herausforderung bleibt der Lehrermangel“

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Donnerstag, den 15. August 2019

Am heutigen Tag startet das Schuljahr 2019/2020 in Sachsen-Anhalt. In diesem Schuljahr gibt es zahlreiche Neuerungen. So wird in diesem Jahr der Praxislerntag in Sachsen-Anhalt eingeführt. Darüber hinaus greift für die kommenden 11. Klassen die neue Oberstufenverordnung. Zur Entlastung von Schulen wird zudem das Modellprojekt der Schulverwaltungsassistenten gestartet. „ Wir entwickeln die Schulen damit inhaltlich wie organisatorisch konsequent weiter. Gleichzeitig bleibt die Lehrergewinnung die zentrale Aufgabe im Schulbereich“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner (Foto) beim Besuch verschiedener Schulen in Landsberg.

Gerade der Praxislerntag werde die Sekundar- und Gemeinschaftsschulen erheblich aufwerten. „Der Praxislerntag soll Handwerk, Industrie und Schule einander näherbringen. Die Schüler sollen praxisnah lernen und Unternehmen bekommen frühzeitig einen Eindruck von möglichen Auszubildenden. Wir stärken damit die Berufsorientierung und die Ausbildungsreife bei unseren Schülern. Es ist ein starkes Zeichen unserer Wirtschaft, dass sie sich so intensiv an diesem Projekt beteiligt. Ich bin zuversichtlich, dass sich dieses Projekt schnell ausbreiten wird“, so Tullner.

Die Personalsituation ist an vielen Stellen zum Schuljahresstart sehr angespannt. „In diesem Jahr konnten bisher ca. 600 neue Lehrkräfte gebunden werden. 550 offene Stellen werden derzeit mit viel Engagement bearbeitet und täglich gehen Angebote zur Besetzung an Bewerber. Aber gerade die massiv gestiegenen Zahlen der Lehrkräfte in Elternzeit und die hohen Altersabgänge führen zur angespannten Situation. Es wird mit Hochdruck an allen Stellen gearbeitet“, so Tullner. Er kündigte zudem den Start eines neuen Seiteneinsteigerportals an, das es Interessenten im Vorfeld einer Bewerbung ermöglicht, den Einsatz prüfen zu lassen. Darüber hinaus werden zeitnah Stellenkontinente dauerhaft zur Besetzung ausgeschrieben. „Es werden zwischen den großen Ausschreibungsrunden immer Stellen verfügbar sein“: Damit können kurzfristig Bewerbern Einstellungsangebote unterbreitet sowie Bedarfe kurzfristig gedeckt werden.

 
Hintergrund

Modellprojekt Praxislerntag:

Durch das Duale Lernen in Form von Praxislerntagen sollen die Schüler fachliche, personelle und soziale Kompetenzen außerhalb der „Laborsituation“ Schule erwerben. Der Praxislerntag ist Bestandteil der Stundentafel; er wird durch folgende Elemente charakterisiert:

Schulhalbjährlich wechselnde Praxislernorte für einen kontinuierlichen Praxisbezug - Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Praxismentoren am Praxislernort - kontinuierliche Lernbegleitung durch Lehrkräfte - Pädagogische Arbeitsstelle „Duales Lernen“ zur Unterstützung der Schulen und zur Sicherung der Verbindung zur Wirtschaft - veränderte Lernform durch praktische Tätigkeit am Praxislernort dem Praxislerntag - angepasste Aufgabenstellungen-  fächerübergreifende und –verbindende Planung, Organisation und Auswertung

Die Praxislerntage werden im 8. und 9. Schuljahrgang in der Sekundarschule und, mit Ausnahme der Gymnasialzweige, in der Gemeinschaftsschule durchgeführt. Vorbereitende Maßnahmen hierfür sollen im zweiten Schulhalbjahr des 7. Schuljahrgangs stattfinden. Sie werden an einem Unterrichtstag pro Schulwoche im 14-tägigen Rhythmus in Praxislernorten der Region durchgeführt, sodass die Schülerinnen und Schüler die betriebliche Realität kennen lernen. Praxislernorte sind Unternehmen, soziale Einrichtungen oder andere Arbeitgeber der Region.

Durch die Verknüpfung von schulischem Lernen mit dem Lernen am Praxislernort erfolgt eine intensive Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt. Die Kooperation mit den Betrieben, Berufsschulen oder sozialen Einrichtungen garantiert die Berücksichtigung der Erwartungen dieser an die Absolventen der Sekundar- und Gemeinschaftsschulen und eine Verbesserung der Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schülern

Neue Oberstufenverordnung:

Der Wunsch, in der Oberstufe die Auswahl nicht von Beginn an auf zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau zu begrenzen, führte zu der Regelung, drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau belegen zu können. 

Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase (Klasse 10) wählen die Schüler nunmehr 3 Fächer aus, die sie ab Klasse 11 fünfstündig auf erhöhtem Niveau belegen. Zur Auswahl stehen Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft. Aus diesen drei Fächern wählen die Schüler zwei Fächer aus, in denen die schriftliche Prüfung auf erhöhtem Niveau absolviert werden muss. Eine Vorfestlegung in der Klasse 10 entfällt damit. Vielmehr bietet sich nun die Möglichkeit, Wahlfreiheit bei der Festlegung bis zur Anmeldung zur Abiturprüfung offen zu halten.

Die Schüler belegen darüber hinaus zwei weitere dreistündige Fächer – Geschichte sowie eine Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache.

Außerdem bietet der Wahlpflichtbereich vier zweistündige Fächer wie Sport, Musik/Kunst, Ethik/Religion und Geografie/Sozialkunde.

Für die Abiturprüfungen gilt weiterhin und unverändert: Es erfolgen zwei schriftliche Prüfungen auf erhöhtem Niveau und zwei schriftliche Prüfungen auf grundlegendem Niveau sowie eine mündliche Prüfung.

Das nunmehr dritte Fach, das auf erhöhtem Niveau belegt wurde, kann auf grundlegendem Niveau schriftlich oder auch mündlich geprüft werden.

 
Schulverwaltungsassistenten:

Die Schulverwaltungsassistenten sollen vor allem bei Verwaltungstätigkeiten unterstützen. So sollen sie bei der Organisation des Unterrichts, schulischer Veranstaltungen, des Schulanmeldeverfahrens und von Elternsprechtagen mitarbeiten. 

Darüber hinaus werden sie u.a.:

Schulkonferenzen und Beratungsgespräche organisieren und dokumentieren, die Schülerbeförderung mit dem Schulträger und die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie Schulfördervereinen oder anderen Bildungseinrichtungen koordinieren, bei der Öffentlichkeitsarbeit der Schule sowie Erstellung von z. B. Aushängen und Elternbriefen mitwirken, bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Führung des Schulgirokontos und Beantragung von Fördermitteln mitarbeiten, die Schulleitung bei der Personalverwaltung unterstützen, sowie die Wartung und den Support der schulischen Infrastruktur begleiten.

Die Schulen können – mit Blick auf die Breite der Aufgabenbeschreibung - die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so einsetzen, dass sie dem jeweiligen Bedarf an der konkreten Einzelschule entsprechen.