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Sachsen-Anhalt-News: Katja Pähle: Wer bestellt, bezahlt - das Urteil zum Rundfunkbeitrag ist daher keine Überraschung

Donnerstag, den 5. August 2021

In seiner heute verkündeten Entscheidung zum Rundfunkbeitrag stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten Medienstaatsänderungsvertrag und damit zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig gehandelt hat. Das Gericht stellt die Mitverantwortung des Landes heraus, den grundrechtlichen Finanzierungsanspruch der Rundfunkanstalten zu erfüllen und setzt die Erhöhung mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zu einer Neuregelung in Kraft.

Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Katja Pähle (Foto), begrüßte die Entscheidung: “Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine Überraschung. Es macht ganz deutlich, dass auch bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Grundsatz gilt ‚Wer bestellt, muss auch bezahlen‘. Wenn also die Länder an der Höhe des Rundfunkbeitrags ändern wollen, muss es um eine Aufgabenkritik gehen: Was soll der öffentliche Rundfunk bieten, was soll er nicht mehr bieten? An erster Stelle steht für uns seine Aufgabe die Bevölkerung durch guten Journalismus weitreichend zu informieren. Eine auskömmliche Finanzierung dieser und anderer für die Demokratie wichtigen Angebote ist für uns selbstverständlich.

Das Urteil hat auch gezeigt, dass der Streit, den die Kenia-Koalition letztes Jahr so erbittert geführt hat, überflüssig war. Die Grundlage der Beitragserhöhung durch das KEF-Gutachten ist durch das Bundesverfassungsgericht erneut bestätigt worden. Auseinandersetzungen, ob man auf Ebene des Landtages im Nachhinein noch etwas ändern kann, sind jetzt endgültig vom Tisch und die Rolle des Landtages klar. Entsprechend werden wir uns intensiv in die weiteren Diskussionen zu Struktur und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einbringen.“