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Lydia H  skens Portrait

FDP Sachsen-Anhalt / Hüskens: HÜSKENS: MDR Staatsvertrag muss überarbeitet und verfassungswidrige Regelungen müssen korrigiert werden

Donnerstag, den 11. März 2021

Anlässlich der Diskussion im Landtag zu zwei Anträgen der Oppositionsfraktionen zur Zukunft des MDR fordert Lydia Hüskens (Foto), Spitzenkandidatin der FDP-Sachsen-Anhalt zu Landtagswahl, erneut eine Überarbeitung der Staatsvertragsnovelle. „Es steht außer Frage dass der MDR-Staatsvertrag nach 20 Jahren überarbeitet werden muss, um den Mitteldeutschen Rundfunk fit für die Zukunft zu machen. Der derzeit im Ausschuss diskutierte Entwurf ignoriert aber die wesentlichen Korrekturbedarfe.“

Hüskens weiter: „Während der Debatte um den Staatsvertrag zur Rundfunkbeitragserhöhung im letzten Jahr, haben CDU, SPD und Grüne aber auch die LINKE stets von der Notwendigkeit von Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen. Jetzt wäre die Chance dazu, denn der MDR-Staatsvertrag bestimmt den Auftrag und das Angebot, das der Mitteldeutsche Rundfunk ausführen soll.“ Doch dazu findet sich nichts im Entwurf: Stattdessen verabreden die Ministerpräsidenten Gremien, wie den Rundfunktrat und Verwaltungsrat, stark zu vergrößern und das Wahlverfahren für die Vertreter der Parteien so zu ändern, dass die Parteien der Ministerpräsidenten CDU und LINKE zukünftig stärker in den Gremien vertreten sind. Zudem geht es offensichtlich darum, die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren möglichst gleichmäßig zwischen den Ländern zu verteilen.

„Diese neue Regelung des § 2 Absatz 2 Satz 4 im Entwurf, der dem MDR auferlegt, den Ländern „ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen“ zu lassen, halte ich schlicht für verfassungswidrig“. Der MDR ist keine Geldverteilmaschine und diese Denkweise wird die Kosten für die Gebührenzahler weiter erhöhen. Statt diesen verkorksten Staatsvertrag durchzudrücken, sollte ein Reformprozess für den MDR begonnen werden, bei dem die Landtage – als Gesetzgeber – von Beginn an beteiligt werden.