Köln.
Auch wenn der Sommerurlaub dieses Jahr in heimischen Gefilden stattfinden
sollte: Die Sonne strahlt auch hierzulande stark. Eine zu hohe UV-Belastung
kann Haut und Körper nachhaltig schädigen. Vor allem Menschen mit empfindlicher
und heller Haut sowie Eltern kleiner Kinder sollten daher auf ausreichenden
UV-Schutz achten – egal ob auf dem Balkon, im Garten, am See, am Meer oder in
den Bergen. Zu Beginn des Sommers empfiehlt es sich, Sonnenmilch mit möglichst
hohem Lichtschutzfaktor zu verwenden.
Hinweise
auf der Tube wie „dermatologisch getestet“ sind hingegen nur bedingt
aussagekräftig, da diese nichts über das Testergebnis aussagen. „Zu beachten
sind qualitative Bewertungen wie ,dermatologisch gut‘ bzw. ,dermatologisch sehr
gut getestet‘“, erklärt Dr. Greta Dau, Lebensmittelchemikerin bei TÜV Rheinland
Pflegestoffe
vermeiden
Zudem
sollten Verbraucher auf das Verfallsdatum von angebrochener Sonnenmilch achten.
Ist dies überschritten, lässt auch die Schutzwirkung der Creme stark nach, da
sich darin enthaltene UV-Filter mit der Zeit zersetzen. Ist das
Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Tube nicht vermerkt, weist in der Regel ein
Tiegel-Symbol mit Monatsanzahl – in der Regel sechs oder zwölf – darauf hin,
wie lange die Creme haltbar ist. „Verbraucher sollten darauf achten, dass die
Sonnenmilch keine Pflegestoffe wie Panthenol oder Aloe Vera enthält. Diese
Stoffe unterdrücken die Hautrötung und können so, weil man sich vermeintlich
länger sonnen kann, zu einem erheblichen Sonnenbrand führen“, betont die
Expertin.
Trotz
Creme: Zeit in der Sonne nicht ausreizen
Auch
wenn der jeweilige Lichtschutzfaktor der Sonnencreme die Zeit in der Sonne
deutlich verlängern kann, sollte man den maximalen Aufenthalt nicht ausreizen.
Oftmals wird die Intensität der Sonneneinstrahlung falsch eingeschätzt oder
schlicht zu wenig Sonnencreme aufgetragen. Regelmäßiges Nachcremen ist also
Pflicht. Kleinkinder sollten zudem helle Kleidung und Kopfbedeckung mit
entsprechendem UV-Schutz tragen.
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/ Foto: ©2020 TÜV RHEINLAND