Berlin (ACE) – Das Martinshorn ertönt und
im Rückspiegel ist Blaulicht sichtbar. Jetzt ist schnelles und richtiges
Handeln gefragt, um dem Einsatzfahrzeug freie Bahn einzuräumen.
Der ACE, Deutschlands zweitgrößter
Autoclub, informiert, wie man im Umgang mit Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen
& Co. im Einsatz alles richtig macht.
1. Orientieren
Sofort zur rechten Seite auszuweichen und
anzuhalten, sobald eine Sirene ertönt, ist nicht immer die beste Entscheidung.
Auch wenn es schnell gehen soll: Um Unfälle zu vermeiden und nicht
versehentlich den Einsatzwagen zu blockieren, ist Ruhe zu bewahren und sich zu
orientieren das beste Rezept: Woher kommt das Signal? In welche Richtung ist es
unterwegs? Um wie viele Einsatzfahrzeuge handelt es sich? Und was tun der
nachfolgende und der vorausfahrende Verkehr? Das sind die entscheidenden
Fragen, die jetzt geklärt werden müssen. Hektik und unüberlegte Handlungen, wie
eine plötzliche Bremsung, sollten tunlichst vermieden werden.
Was tun, wenn das Einsatzfahrzeug nur zu
hören, nicht aber zu sehen ist?
Der ACE empfiehlt, das Verhalten der
anderen Verkehrsteilnehmenden zu beobachten und sich daran zu orientieren.
Weichen diese nach rechts aus, ist es wahrscheinlich, dass der Einsatzwagen von
links kommend ausgemacht wurde. Auch ist es möglich und ausdrücklich erlaubt,
zur Orientierung anzuhalten, vorausgesetzt der Verkehrsfluss wird davon nicht
beeinflusst. ACE-Hinweis: Kontrolliert ausweichen und nicht vergessen, den
Blinker zu setzen. So hilft man den anderen Verkehrsteilnehmenden, sich zu
orientieren und gibt ihnen wiederum die Möglichkeit, ihr Verhalten anzupassen.
Was bedeutet es, wenn nur das Blaulicht
leuchtet, die Sirene hingegen nicht ertönt?
Für bestimmte Berufsgruppen wie Bundeswehr,
Polizei, Feuerwehr, Zolldienst und Katastrophenschutz gelten im Straßenverkehr
Sonderrechte gemäß § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn die Situation
dies erfordert. Ist es dringend notwendig, dürfen sie beispielsweise das
Tempolimit überschreiten oder bei Rot über eine Ampel fahren, sofern sie
dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmenden gefährden. Diese besonderen Rechte
sind weder an Blaulicht und Sirene noch an Einsatzfahrzeuge gebunden, die
genannten Berufsgruppen haben sie somit beispielsweise auch in Zivilfahrzeugen.
Mit eingeschaltetem Blaulicht ohne Martinshorn hat das Fahrzeug allerdings kein
Wegerecht (§ 38 StVO). Die anderen Verkehrsteilnehmenden müssen somit auch
keine Vorfahrt gewähren. Das Blaulicht dient dann in der Regel lediglich zur
Warnung und mahnt zu erhöhter Aufmerksamkeit – sowohl bei Einsatzfahrten,
beispielweise bei Demonstrationen oder Gefahrenstellen, als auch an Unfall-
oder sonstigen Einsatzstellen.
2. Den Fahrweg korrekt frei machen
Ist das Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und
Sirene ausfindig gemacht worden, ist ihm Vorfahrt zu gewähren. Dazu muss
entsprechend der Verkehrslage und örtlichen Verhältnisse der Situation
angemessen reagiert werden, betont der ACE: Häufig ist es ratsam, sich rechts
zu halten und dort anzuhalten oder langsam weiterzufahren ohne Fahrwege zu
blockieren. Im städtischen Verkehr kann es aber auch sinnvoll sein, nach links
auf eine Abbiegespur auszuweichen, oder gar zu beschleunigen – beispielsweise,
um eine Kreuzung zügig freizuräumen.
Darf das Tempolimit überschritten oder eine
rote Ampel überfahren werden, um für das Einsatzfahrzeug freie Bahn zu
schaffen?
Regelüberschreitungen – sei es eine erhöhte
Geschwindigkeit oder das Überfahren von Rotlicht – sind im Notfall möglich,
vorausgesetzt andere Verkehrsteilnehmende werden dadurch nicht gefährdet. Auch
darf nur dann verkehrswidrig gehandelt werden, wenn keine andere Möglichkeit
besteht, den Fahrtweg freizumachen. Und auch dann gilt: nur so lange schneller
fahren, wie es unbedingt nötig ist. Sobald eine Ausweichmöglichkeit besteht,
muss ausgewichen und das Tempo wieder gedrosselt werden.
Was passiert, wenn bei der notbedingten
Geschwindigkeitsüberschreitung der Blitzer zuschlägt?
Sollte man unmittelbar vor einem
Einsatzwagen geblitzt werden, bleibt der Verstoß normalerweise ungeahndet.
Trotzdem ist es empfehlenswert, Art des Einsatzfahrzeugs, dessen Organisation –
beispielsweise Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter o.Ä. – und bestenfalls das
Nummernschild zu notieren, um im Falle eines Bußgeldbescheids einen Einspruch
auch schlüssig begründen zu können. Die Einsatzfahrten werden nämlich
dokumentiert und können im Bedarfsfalle angefordert werden.
Auf der Autobahn: Rettungsgasse bilden!
Auf der Autobahn gilt: Rettungsgasse
bilden! Unabhängig von der Anzahl der Spuren müssen alle Verkehrsteilnehmenden,
die auf der linken Spur unterwegs sind, nach links ausweichen und alle anderen
nach rechts. ACE-Hinweis: Im Stau ist grundsätzlich, auch ohne Nahen eines
Einsatzfahrzeuges, eine Rettungsgasse freizuhalten – und zwar bereits
vorbeugend bei den ersten Stockungen im Verkehrsfluss.
Was ist bei einer engen, einspurigen Straße
zu tun?
Auf einspurigen Straßen sollten
Verkehrsteilnehmende beim Herannahen des Einsatzfahrzeugs das Tempo drosseln, nach
rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Hat das
Einsatzfahrzeug nicht genug Platz zum Überholen, sollte bis zu einer geeigneten
Ausweichstelle zügig weitergefahren werden.
3. Konsequenzen bei Fehlverhalten
Auch wenn es keine Absicht war: Wer
Einsatzfahrzeuge nicht durchlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im
schlimmsten Fall sogar Leben kosten kann. Entsprechend streng werden solche
Verstöße geahndet. Wer trotz Blaulicht und Martinshorn nicht den Weg freimacht,
muss mit einem Bußgeld von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und
einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Wird trotz stockendem Verkehr keine
Rettungsgasse gebildet, sind es mindestens 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in
Flensburg. Bei einem aus dem Fehlverhalten resultierenden Sachschaden oder
einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender fällt die
Sanktion entsprechend strenger aus.
4. Aufmerksam bleiben
Sind Polizei, Feuerwehr & Co.
erfolgreich passiert, ist weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich:
Ausgewichene Fahrzeuge ordnen sich zeitgleich wieder ein. Gegenseitige
Rücksichtnahme ist gefragt. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass ein weiteres
Einsatzfahrzeug folgt und erneut Platz geschafft werden muss, so der ACE.
Text / Foto: ACE -
Auto Club Europa