Foto: Ein Crash-Sensor ist beim Heizen
während der Fahrt mit dem Reisemobil oder Caravan Pflicht
Heizen während der Fahrt - Crash-Sensor
verhindert Gasaustritt
(djd). Camping erlebt spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie einen Boom. 2020 wurden nach Angaben des Caravaning Industrie Verbands (CIVD) gut 78.000 Reisemobile und knapp 29.000 Caravans zugelassen, insgesamt waren das gut 20.000 Fahrzeuge mehr als im Vorjahr.
Und anders als früher rollt die Reisewelle mittlerweile das
ganze Jahr hindurch, auch in der klassischen Nebensaison
und bei sinkenden Temperaturen packt viele Fans das Reisefieber. Unerlässlich
dafür: eine mit Flüssiggas betriebene Heizungsanlage an Bord. Um diese auch
während der Fahrt nutzen zu dürfen und es bereits bei Ankunft wohlig warm zu
haben, ist ein sogenannter Crash-Sensor vorgeschrieben. Dieser verhindert, dass
bei einem Unfall ungehindert Gas austreten kann.
Gasfluss wird bei Aufprall zuverlässig
gesperrt
Als sicherheitsrelevante Komponente sorgt
der Crash-Sensor dafür, dass im Falle eines Aufpralls kein unverbranntes Gas
unkontrolliert entweichen und im schlimmsten Fall eine Explosion verursachen
kann. Er befindet sich beispielsweise in den beiden Gasdruckregelanlagen Caramatic
DriveOne und DriveTwo von GOK. Kommt es zu einem Aufprall infolge eines
Unfalls, spricht der Sensor sofort an und unterbricht den Gasdurchfluss.
Schäden aufgrund von ausströmendem Gas werden somit vermieden.
Pendel bietet Plus an Sicherheit
Technisch wurde der Sensor aktuell noch
einmal deutlich verbessert. Wo bei der Vorgängerversion eine Kugel saß, sorgt
nun ein Pendel dafür, dass der Gasdurchfluss freigegeben beziehungsweise
gesperrt wird. Tests des Herstellers zeigten, dass die neue Variante des
Crash-Sensors ein Plus an Sicherheit bietet und Vorteile bei der Handhabung
aufweist. So erfolgt die Inbetriebnahme oder der „Reset“ sehr viel schneller
und einfacher. Außerdem ist die Inbetriebnahme auch dann möglich, wenn das
Fahrzeug schräg steht, etwa wenn es am Hang geparkt ist. Bei der vorherigen
Kugel-Version war das oftmals nicht so ohne Weiteres der Fall. Mehr Infos gibt
es unter www.gok.de. Um ein dauerhaft hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten,
unterliegen Komponenten einer Gasregelanlage einer festgelegten
Zehn-Jahres-Austauschfrist.
Text / Foto: djd/GOK Regler- und
Armaturen-Gesellschaft/Hobby-Wohnwagenwerk, Ing. Harald Striewski