header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 04 10 14.14.14

Reise-News: Polen: Reise- und Sicherheitshinweise

Sonntag, den 14. Februar 2021

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Epidemiologische Lage

In Polen ist eine hohe COVID-19-Aktivität zu verzeichnen. In fast allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. 

Einreise

Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt zunächst bis 28. Februar 2021 grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Die Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Polen eine Bildungseinrichtung besuchen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können oder ein negatives Testergebnis in polnischer oder englischer Sprache vorlegen können. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor Grenzüberschreitung durchgeführt werden. 


Beschränkungen im Land

Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.

Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice sind erlaubt. In Läden und Poststellen dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl Kunden gleichzeitig aufhalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl fünf, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei einer Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl fünf. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultureinrichtungen, Diskotheken und Clubs sind geschlossen, ausgenommen sind Museen und Kunstgalerien sowie Kinos, Theater-, Konzert- und Opernhäuser mit reduziertem Platzangebot von maximal. 50%. Kureinrichtungen können ab 11. März 2021 öffnen. Innenbereiche von Fitnesseinrichtungen und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen. Sporteinrichtungen im Freien dürfen öffnen.

Übernachtungen in Hotels sind mit einer maximalen Belegung von 50% erlaubt.

Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.