Montag, den 7. September 2020
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malaysia wird weiterhin gewarnt.
Der seit dem 18. März 2020 bestehende landesweite Lockdown gilt im Rahmen der „Recovery Movement Control Order“ (RMCO) bis zum 31. Dezember 2020 fort. Damit verbunden ist ein Einreiseverbot für Touristen.
Unabhängig davon gilt seit dem 7. September 2020 ein generelles Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige in Malaysia. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben, u.a. auch Inhaber von Permanent Resident Status, Resident Pass, Malaysia My Second Home, Programme (MM2H) Pass, Aufenthaltstiteln jeglicher Kategorie des Expatriates Pass (EP I, II, III) einschließlich Professional Visit Pass, Dependents Pass, Students Pass, Temporary Employment Pass sowie Ehegatten malaysischer Staatsangehöriger (Spouse Visa).
Inhabern der vorgenannten Aufenthaltsgenehmigungen bleibt die Wiedereinreise nach Malaysia versagt. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind lediglich Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Mitarbeiter/-innen von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Die Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden streng kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen ein negatives COVID-19-Testergebnis für die Zulassung zum Boarding.
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.