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Reise-News: Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 2. September 2020

Hygieneregeln

Seit dem 1. September 2020 gilt in ganz Tschechien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden, Kliniken, Arztpraxen, sozialen und medizinischen Einrichtungen, Wahllokalen sowie bei Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern. Die Maskenpflicht besteht nicht in Schulen, Restaurants, Hotels und Geschäften.

Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits. Sie besteht ansonsten auch in sozialen oder medizinischen Einrichtungen.
Es besteht eine Teilnehmerbegrenzung von 1.000 Personen im Freien und 500 Personen in geschlossenen Räumen für Feiern, Theater- und Filmvorführungen, Sport-und anderen Veranstaltungen sowie auf Märkten. Bei Veranstaltungen von über 100 Personen in geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.