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Reise-News: Litauen: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 19. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Litauen zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren.

Einreisen nach Litauen sind für deutsche Staatsangehörige nur noch möglich, wenn sie enge Familienangehörige von litauischen Staatsbürgern (im Zweifelsfall sollten konkrete Fälle vorab mit dem litauischen Außenministerium besprochen werden), oder Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen sind, oder sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Estland/Lettland haben und sich die letzten 14 Tage sich im Baltikum aufgehalten haben und aus Estland/ Lettland direkt einreisen. 

Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 30. Mai 2020 verboten.

Die direkte Durchreise für nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings erfolgt der Transport in Konvois und für Privatpersonen nur über die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko, Lazdijai - Ogrodniki und Salociai-Grenstale. Ab dem 18. Mai 2020 soll zudem der Grenzübertritt am Übergang Buting? – Rucava und Sm?lyn? - Medume erlaubt sein.

Die Ein- und Ausreise von und nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.

Die einzig noch regelmäßig verkehrende Fähre ist die DFDS Fähre Kiel-Klaipeda. Sofern die Weiterreise per Fähre geplant ist, muss bei Einreise die Buchungsbestätigung der Fährplätze nachgewiesen werden.

Seit dem 13. Mai 2020 fliegt auch die Lufthansa regelmäßig auf der Route Frankfurt-Vilnius-Frankfurt.

Einreisende aus dem Ausland (außer Nutzer des humanitären Korridors und Einwohner Estlands und Lettlands), müssen sich zwingend in eine 14-tägige häusliche oder - auf eigene Kosten - in kommunale Quarantäne (meist Hotels) begeben.

In Litauen beginnt das öffentliche Leben langsam wieder. Geschäfte sind seit dem 23. April 2020 unter Einhaltung zahlreicher Auflagen wieder geöffnet. 

In öffentlichen Gebäuden ist das Tragen eines Mundschutzes in Form einer Gesichtsmaske oder Schal über Mund und Nase Pflicht. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird seit 14. Mai 2020 beim Verlassen der eigenen Wohnung empfohlen.