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Richterhammer, 08 Uhr

Aus dem Gerichtssaal: Wiederholte Beleidigung von Stadionbeamten kommt teuer

16. März 2019

Am 13.02.2019 verurteilte die zuständige Jugendstrafrichterin am Amtsgericht München einen gerade noch zwanzigjährigen ledigen Mediengestalter aus dem Raum Hamburg wegen Beleidigung zu einer Geldauflage von 900 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Am 10.03.2018 besuchte der Verurteilte das Fußballbundesligaspiel zwischen dem FC Bayern München und dem Hamburger Sportverein in München. Gegen 14:55 Uhr stieg die Gruppe am Gästeparkplatz Nord aus einem Reisebus aus. Er sah in Richtung der dort postierten USK-Beamten und sagte zu einer weiteren Person aus seiner Gruppe: „Schau dir mal die scheiß Lutscher an“. Dabei nahm er lächelnd Blickkontakt mit einem der Beamten auf.

Der Verurteilte erklärte der Richterin: „Wie schon erwähnt bin ich aus dem Reisebus gestiegen.“ Aufgebrochen sei man gegen 1 oder 2 Uhr nachts. „Vorher hatten wir auf der langen Fahrt viel Alkohol getrunken, mehr als sonst. Dann bin ich aus dem Bus gestiegen und habe gesagt, was die Staatsanwältin verlesen hat und was ich ungern wiederholen möchte. Aber ich habe nicht bewusst auf einen Polizisten hingedeutet. Ich kann mich auch gar nicht dran erinnern, wie er aussah. Ich habe 1,8 Promille glaube ich gepustet, weiß ich nicht allzu viel davon. Ich habe von Freunden dann erfahren, dass es tatsächlich wie angeklagt vorgefallen ist. Ich möchte mich auch nochmal dafür entschuldigen, was ich schon vorher gemacht habe. Ich weiß, dass das nicht geht. Ich weiß nicht mehr genau wieviel ich getrunken hatte, vielleicht eine Flasche Korn. Das trinkt man bei uns im Norden. Als ich ins Stadion wollte, kamen die Polizisten und mir wurde durch das Adrenalin dann klar, dass ich das Spiel nicht mehr anschauen kann und was da überhaupt vorgefallen ist.“

Der einvernommene 34-jährige Polizeibeamte erklärte, den Verurteilten nicht sofort nach der Äußerung kontrolliert zu haben. Zunächst habe man die Hamburger Fans zum Stadion begleitet. In der Sammelzelle des Stadions habe sich der Verurteilte einer Atemalkoholmessung unterzogen. Den Alkohol habe man gemerkt, aber „Mega“-Ausfallerscheinungen habe er nicht gezeigt.

Die zuständige Richterin begründete ihr Urteil gegen den - wie üblich auf eigene Kosten - zur Verhandlung nach München gereisten Verurteilten wie folgt:
„Zugunsten des Angeklagten wurde sein voll umfängliches Geständnis berücksichtigt, ebenso wie der Umstand, dass der Angeklagte sich bei dem Geschädigten bereits zeitnah zu dem Vorfall brieflich entschuldigt hat und diese Entschuldigung im Rahmen der Hauptverhandlung wiederholte. Schließlich wirkte sich zugunsten des Angeklagten auch seine alkoholbedingte Enthemmung aus.
Zulasten des Angeklagten mussten seine Vorahndungen berücksichtigt werden. Dabei fiel insbesondere zu seinen Lasten ins Gewicht die Vorahndung (...) durch das Amtsgericht Pinneberg, die einschlägig wegen Beleidigung erfolgte, die in einem Fußballfanlokal in Hamburg zulasten von Polizeibeamten ausgesprochen wurde.“
Der Verurteilte war dort verwarnt worden.
„Dem Angeklagten musste deshalb hier deutlich vor Augen geführt werden, dass derartige Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten, die im Dienst den friedlichen und reibungslosen Ablauf von Fußballspielen sichern, nicht hingenommen werden können.
Zur erzieherischen Einwirkung auf den Angeklagten war eine Geldauflage in Höhe von 900 Euro geeignet und erforderlich.“

Unerwähnt blieb, dass der Verurteilte aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn das Spiel seines Vereins seinerzeit wohl in Gänze nicht hat sehen können.

Aktenzeichen 1031 Ds 465 Js 136996/18 jug
Das Urteil wurde bei allseitigem Rechtsmittelverzichts sogleich rechtskräftig.