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Mehr als 24 Millionen Euro für attraktiven Radverkehr in Sachsen-Anhalt

Montag, den 22. Februar 2021

In den nächsten drei Jahren können Sachsen-Anhalts Kommunen mehr als 24 Millionen Euro Fördermittel für Investitionen in den Radverkehr beantragen.

Der Bund stelle das Geld im Rahmen seines Klimaschutzprogramms 2030 zur Verfügung, erklärte Landesverkehrsminister Thomas Webel (Foto) gestern in Magdeburg. Die Kommunen könnten ab sofort ihre Anträge beim Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr einreichen. „Die erforderlichen Unterlagen stehen auf unserer Internetseite zum Download bereit“, fügte der Minister hinzu.

Webel zufolge wird die finanzielle Unterstützung bis 2023 über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ gewährt. „Wir wollen die Mittel gezielt einsetzen, um die Bedingungen für Radfahrende überall im Land schrittweise zu verbessern“, sagte der Minister. Ziel sei ein lückenloses, komfortabel und sicher zu befahrendes Wegenetz für den alltags- und freizeitrelevanten Radverkehr umzusetzen. „Wir sind dem Bund sehr dankbar dafür, dass er uns dabei unterstützt“, betonte Webel.

„Mit unserem neuen Programm werden wir die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern. Wir stellen dafür so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung. Das ist eine Riesenchance vor allem auch für die Gemeinden. Gemeinsam mit den Ländern werden wir dafür sorgen, dass das Geld schnell und unbürokratisch dort ankommt, wo es den größten Nutzen stiftet. Also dort, wo die Menschen unmittelbar etwas davon haben und schnell Verbesserungen spüren. Wir stecken den Rahmen und die Kommunen entscheiden mit den Ländern, welche Maßnahmen sich vor Ort am besten eignen. Das können z. B. Radwegebrücken oder -unterführungen sein, Fahrradparkhäuser oder Fahrradzonen. Ziel ist eine möglichst flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur. Damit wollen wir ein echtes Angebot schaffen, dass noch mehr Menschen überzeugt, auf das Rad zu steigen“, erklärte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer.

Hintergrund:

Der Bund stellt den Ländern im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 657 Millionen Euro (Anteil für Sachsen-Anhalt: rd. 24,48 Mio. €) für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung. Das Programm ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.

Mit dem Sonderprogramm sollen in großem Umfang kommunale Radwege und Fahrradabstellanlagen gefördert werden.

Förderfähig sind im Einzelnen:

-   der Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen für den Alltagsradverkehr,
-   der Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder, einschließlich Fahrradparkhäuser sowie
-   betriebliche Maßnahmen, wie die Optimierung des Verkehrsflusses oder die Koordinierung aufeinander folgender Lichtsignalanlagen für den  Radverkehr und getrennte Ampelphasen zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr, aber auch
-   die Erstellung von Radverkehrskonzepten, soweit dieses Konzept Grundlage für eine geförderte investive Maßnahme ist.

Die Kommunen müssen im Falle einer Förderung einen Eigenanteil von 10 Prozent aufbringen.