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Bernburg/ Alsleben: Fahndungserfolg mit Hilfe eines Hubschraubers.

Am Samstag gegen 12:15 Uhr sollte ein Pkw VW Polo, besetzt mit drei jungen Männern, in Bernburg, in der Friedensallee kontrolliert werden. Dieser flüchtete jedoch vor den Beamten. 


Die Flucht ging quer durch die Ortschaften Bernburg, Kustrena, Beesenlaublingen, Poplitz bis nach Alsleben. Der Fahrer verhielt sich überaus rücksichtslos, wobei es mehrfach fast zu Verkehrsunfällen kam. In der Alslebener Poststraße streifte der Polo bei der Vorbeifahrt einen abgestellten Pkw und beschädigte ihn dadurch. Die Flucht endete hinter der Ortslage Alsleben am "Schlackenbach", wo der Polo verunfallt und verlassen aufgefunden wurde. Zur Suche nach den flüchtigen Insassen wurde ein Polizeihubschrauber eingesetzt. Die Besatzung entdeckte die Flüchtigen kurze Zeit später in einem Tunnel unter einer Bahnlinie ganz in der Nähe des Pkw. Durch die am Boden befindlichen Einsatzkräfte konnten alle drei Personen folglich angetroffen und gesichert werden. Die Hubschrauberbesatzung unterstützte die Beamten dankenswerterweise anschließend dabei.


Letztlich kam heraus, dass der Fahrer des Polo, ein 20-jähriger Mann aus einem Könneraner Ortsteil, nicht im Besitz eines Führerscheines ist, der Mann Betäubungsmittel zu sich genommen hatte, der Pkw nicht versichert und falsche Kennzeichen angebracht waren.

Gegen einen weiteren Insassen, einen 24-jährigen Mann aus Alsleben, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Der dritte Insasse, ein 28-jähriger Mann aus Bernburg, machte sich nicht strafbar.


In diesem Zusammenhang ergeht ein dringender Hinweis an die Bevölkerung:

Die Fahrweise des Polo war überaus öffentlichkeitswirksam. Mindestens zwei Fahrzeugführer, welche die Fahrweise beobachteten, versuchten die Polizei bei der Verfolgung des Polo zu unterstützen, indem sie sich quer vor dem flüchtenden Pkw aufstellten bzw. versuchten die Flucht durch Bereiten einer Blockade zu beenden. Grundsätzlich erscheint ein solches Handeln selbstlos und heldenhaft. Jedoch bringen sich Verkehrsteilnehmer, die die Polizei auf solche Weise unterstützen möchten, selbst in eine unkalkulierbare Gefahr und nicht zuletzt in strafrechtliche Bedrängnis. 

Wer sich auch einem vor der Polizei Flüchtenden in den Weg stellt, könnte Gefahr laufen, die Tatbestände des § 315b StGB, dem Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder der Nötigung gem. § 240 StGB, zu erfüllen, indem er ein Hindernis bereitet.


Zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben sind ausschließlich die Sicherheitsbehörden in Deutschland befugt. Das Herstellen einer Straßensperre stellt genauso eine hoheitliche Maßnahme dar, für welche die Polizei einer rechtlichen Grundlage bedarf. Das zeigt auch, dass Privatpersonen ein solches Verhalten untersagt ist.
Die Polizei rät daher, dass Verkehrsteilnehmer, welche eine solche Nachfahrt beobachten, schnellstmöglich die Fahrbahn räumen, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen. Die Folgen könnten drastisch sein!!!
Die Polizei ist für solche Situationen ausgebildet und geschult und geht damit professionell um.