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Polizei

Polizei-News: 84-Jährige Magdeburgerin zu clever für Betrüger

veröffentlicht am 16. November 2022

84-Jährige zu clever für Betrüger
Am Dienstagmorgen, den 15.11.2022 erhielt eine 84-jährige Magdeburgerin einen betrügerischen Anruf. Sie durchschaute die Betrugsmasche und informierte unverzüglich die Polizei.
Unbekannte Täter teilten der 84-jährigen Magdeburgerin am Telefon mit, dass sie 39.900,- EUR gewonnen hätte. Nun müsse sie 900,- EUR zahlen, um den Gewinn in Empfang nehmen zu können. Die 84-Jährige sprach gegenüber der Anruferin offen an, dass es sich hierbei um einen Betrug handeln müsse und legte auf. Die herbeigerufene Polizei leitete ein Strafverfahren wegen versuchten Betruges ein.
Auch an dieser Stelle zeigt sich wiederholt, dass insbesondere Menschen im Seniorenalter von Betrugsmaschen verschiedenster Art gefährdet sind. Die Polizei weist darauf hin, dass ältere Familienmitglieder immer wieder für solche Situationen sensibilisiert werden sollten, um mögliche Betrügereien besser zu verhindern. (ks)

Falschen Namen aufgrund Haftbefehl angegeben
Am Dienstag, den 15.11.2022 gegen 20:30 Uhr gab ein 37-jähriger Deutscher aus Magdeburg falsche Personalien gegenüber der Polizei an, nachdem verschiedene Betäubungsmittel bei ihm gefunden wurden. Später stellte sich heraus, dass er aufgrund eines Haftbefehls zur Festnahme ausgeschrieben war.
Da der 37-Jährige nun als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel geführt wurde und kein Ausweisdokument bei sich führte, verlegten die Polizeikräfte gemeinsam mit ihm zu seiner Wohnanschrift. Ziel war es zu überprüfen, ob sich seine mündlich getätigten Personalangaben bestätigen oder nicht. Während der Verbringung gab der Beschuldigte zu, falsche Angaben getätigt zu haben. Nach Überprüfung der korrekten Personalien stellte sich heraus, dass nach ihm gefahndet wurde. Durch die Zahlung einer dreistelligen Geldstrafe bewahrte sich der Beschuldigte vor einer Einlieferung ins Gefängnis.
Die Polizei weist darauf hin, dass eine falsche Namensgabe eine Geldbuße bis zu 1.000,- EUR nach sich ziehen kann. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde in diesem Fall zusätzlich zum Strafverfahren wegen des Drogenfundes eingeleitet. (ks)


Text / Foto: Polizeirevier Magdeburg / pixabay