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GdP zum Abschluss des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar.

Plickert fordert rigoroses Vorgehen gegen Ablenkungen am Lenkrad.

Berlin.  „Den Blick auf die Straße und nicht auf das Handy“, fordert angesichts vieler Ablenkungsunfälle der für Verkehrspolitik im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand zuständige stellvertretende Bundesvorsitzende Arnold Plickert ( Foto )  zum Abschluss des Deutschen Verkehrsgerichtstages am Freitag in Goslar. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädiere im Sinne der Verkehrssicherheit für ein rigoroses polizeiliches Vorgehen gegen diese weit verbreitete Unsitte am Lenkrad. Laut Umfragen nutzt fast jeder zweite Autofahrer, auch ohne Freisprechanlage, gelegentlich ein Mobiltelefon während der Fahrt.

Deshalb setzt sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) für möglichst viele Maßnahmen zur Vermeidung von Ablenkungsunfällen ein. „Zu den technischen Möglichkeiten gehört eine Intelligente Elektronik,  die den Fahrer warnt, wenn er den Blick von der Straße nimmt.  Das ist problemlos zu realisieren“, sagte Plickert und fügte hinzu: „Im Zusammenhang mit der Gurtpflicht haben wir mit solchen Vorkehrungen sehr gute Erfahrungen gemacht.“ Zudem schlug er vor, Fahrschüler bei der Fahrausbildung für dieses wichtige Thema deutlich stärker zu sensibilisieren.

Die GdP spricht sich weiterhin für eine Handlungssicherheit für Polizistinnen und Polizisten  bei Kontrollen von Handyverstößen aus. „Wenn die Polizei Verstöße feststellen soll, muss sie auch die Benutzung des Telefons überprüfen können. Sonst geht eine Verschärfung ins Leere“, sagte Plickert. Bislang akzeptiere die Rechtsprechung eine Sicherstellung des Mobiltelefons nur, wenn es bereits zu einem schweren Unfall gekommen ist.

Zugleich bezeichnete es der GdP-Vize als einen fatalen Fehler, wenn in der aktuellen Sicherheitslage immer mehr Personal aus der Verkehrsunfallbekämpfung abgezogen werde. Er erinnerte daran, dass im vergangenen Jahr bei bundesweit rund 3.300 Verkehrstoten auf den Straßen täglich neun Menschenleben zu beklagen waren. Bei Verkehrskontrollen würden, so führte Plickert einen weiteren Aspekt an, immer auch andere  Straftaten festgestellt.