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Polizei-News: Diebstahl eines Leichtkraftrades • Trunkenheitsfahrt durch Radfahrer


veröffentlicht am 24. September 2025

Unbekannte Täter entwendeten in der Zeit vom Montag, dem 22.09.2025 gegen 19:00 Uhr und Dienstag, dem 23.09.2025 gegen 10:00 Uhr ein Leichtkraftrad aus der Friedrich-Ebert-Straße.
Das Leichtkraftrad wurde durch den 16-jährigen Fahrzeugnutzer demnach am Montagabend ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand in der Friedrich-Ebert-Straße abgestellt. Als der 16-Jährige das Fahrzeug am Folgetag wieder nutzen wollte, stellte er gegen 10:00 Uhr fest, dass unbekannte Täter das Leichtkraftrad auf unbekannte Art und Weise entwendet haben. Daraufhin verständigte er die Polizei, welche unvermittelt das Fahrzeug zur Fahndung ausschrieb und die entsprechenden Ermittlungen einleitete.

Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zum Diebstahl geben können, werden gebeten sich im Polizeirevier Magdeburg unter der 0391/546-3295 oder per E-Revier Anzeige unter https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben zu melden. (fb)

Trunkenheitsfahrt durch Radfahrer
Am Dienstag, dem 23.09.2025, gegen 22:00 Uhr, führten Polizeibeamte der Landesbereitschaftspolizei eine Kontrolle eines Radfahrers im Bereich Willy-Brandt-Platz durch.

Der 43-jährige Radfahrer wurde von den aufmerksamen Polizeibeamten aufgrund seiner schwankenden Fahrweise bemerkt. Im Rahmen der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des Radfahrers wurde durch die Kollegen ein Atemalkoholwert von 2,06 Promille festgestellt. Im Anschluss wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Der 43-Jährige hat sich nun als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu verantworten.
In diesem Zuge weist die Polizei darauf hin, dass der Konsum von Alkohol auch beim Führen eines Fahrrades mit erheblichen Gefahren verbunden ist. Alkohol vermindert Reaktionsfähigkeit, Gleichgewicht und Wahrnehmung. Bereits geringe Mengen können zu riskanten Fahrmanövern und folgeschweren Verkehrsunfällen führen.

Neben der Unfallgefahr drohen auch rechtliche Konsequenzen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrende. Dies kann strafrechtliche Folgen, Geldstrafe, Punkte im Fahreignungsregister sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Zudem kann in solchen Fällen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden – unabhängig davon, ob die betroffene Person ein Kraftfahrzeug führt.

Alkohol und Radfahren sind eine gefährliche Kombination – für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmender gilt: Steigen Sie nach dem Konsum von Alkohol nicht mehr auf das Fahrrad. (fb)



Text / Foto: Polizeirevier Magdeburg / pixabay