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JT 100929 073

Polizeirevier Bördekreis: Drogen im Straßenverkehr

Sonntag, den 27. Dezember 2020

Insgesamt vier Fahrzeugführer wurden am Samstag, bzw. in der Nacht zum Sonntag festgestellt, als sie mit einem Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs waren. 

Am Samstag Vormittag befuhr ein 28-Jähriger Mann aus Leipzig die Straße Jungfernstieg in Haldensleben. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass er erst kürzlich chemische Drogen konsumiert hatte. Im weiteren Verlauf wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Da seine Beifahrerin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, mussten beide ihre Reise nach Niedersachsen mit der Bahn fortsetzen. 

Gegen 16:20 Uhr fiel Polizeibeamten des Polizeirevier Börde ein Fahrzeug im fließenden Verkehr auf. Der Fahrzeugführer versuchte mit überhöhter Geschwindigkeit einer Kontrolle zu entgehen, konnte aber nach wenigen hundert Metern gestellt werden. Es stellte sich heraus, dass der 24-Jährige Mann aus dem Mansfelder Land seinen Führerschein abgeben musste. Weiterhin war das Fahrzeug nicht mehr versichert und wurde vor Ort außer Betrieb gesetzt. Der Fahrzeugführer stand zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und führte ebenfalls entsprechende Substanzen mit sich. Gegen den Herrn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. 

Am späten Abend wurde in Wolmirstedt auf der Rogätzer Straße ein 45-Jähriger Fahrzeugführer angehalten, welcher ebenfalls kürzlich chemische Drogen konsumiert hatte. Nach einer Blutprobenentnahme wurde gegen den Herrn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Er muss nun mit einem Fahrverbot rechnen. 

Ein Fahrzeugführer mit auffälliger Fahrweise wurde in den frühen Morgenstunden der Nacht zum Sonntag zwischen Jersleben und Elbeu festgestellt werden. Bei der folgenden Kontrolle gab dieser zunächst falsche Personalien an. Da dies jedoch sofort bemerkt wurde hatte dies nicht den gewünschten Effekt, sondern brachte dem 39-Jährigen eine zusätzliche Ordnungswidrigkeitenanzeige ein. Sein Fahrzeug war darüber hinaus nicht zugelassen und die Plakette verfälscht. Ihn erwarten nun mehrere Strafverfahren u.a. wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Betäubungsmitteln. Bei der Abarbeitung des Sachverhaltes vor Ort stellte sich zudem noch heraus, dass gegen den Fahrer ein Haftbefehl vorlag.