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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 30. März 2020

  1. Digitalisierung der Verwaltung Estlands
  2. Jobverluste in der Autobranche
  3. Kosten in der Max-Planck-Gesellschaft
  4. EU-Richtlinie zu Tierversuchen
  5. Weiterentwicklung von klinischen Studien
  6. Vielfältige Kooperation bei Gesetzgebung


01. Digitalisierung der Verwaltung Estlands

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich in ihren Gesprächen mit Mitgliedern der estnischen Regierung in Tallinn Anfang Januar 2020 über die verschiedenen Aspekte der estnischen Strategie beim E-Government informiert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18037) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17510). Die Gespräche hätten im Zusammenhang mit der in Deutschland geplanten Registermodernisierung vor allem die zuverlässige Authentisierung der Nutzer für Anwendungen des E-Government in Estland zum Gegenstand gehabt. Dazu hätten die Gesprächspartner die verschiedenen Aspekte der in Estland verwendeten "e-identity" vorgestellt. Darüber hinaus hätten auch Fragen nach der Umsetzung des gebotenen Datenschutzes und der Herstellung von Transparenz für die Nutzer eine Rolle gespielt. Aus den Gesprächen habe sich der Eindruck ergeben, dass bei weitem der größte Teil der Verwaltungsleistungen online in Anspruch genommen werden kann. Für die rechtliche Ausgestaltung der Verwaltungsdigitalisierung könnten einzelne Aspekte der in Estland gemachten Erfahrungen von Interesse sein.



02. Jobverluste in der Autobranche

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion sorgt sich um den Verlust von Arbeitsplätzen in der Automobilbranche. In einer Kleinen Anfrage (19/18027) bitten die Abgeordneten die Bundesregierung um eine Einschätzung der Lage. Sie fragen auch nach Ergebnissen eines Krisengesprächs diesbezüglich und nach geplanten Fördermaßnahmen.



03. Kosten in der Max-Planck-Gesellschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (MPG) betreibt erkenntnisorientierte Grundlagenforschung in den Natur-, Lebens-, Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Bundesregierung unterstreicht in ihrer Antwort (19/17798) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/17042), dass es ein erklärtes Ziel des Paktes für Forschung und Innovation sei, den im weltweiten Wettbewerb stehenden Wissenschaftsorganisationen konkurrenzfähige Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Dazu gehören demnach hinreichende Autonomie und Flexibilität im Haushalts- und Personalwesen sowie im Bau,- Vergabe- und Beteiligungsrecht. Die Wirtschaftlichkeit des MPG-Betriebs ist im Übrigen auch Gegenstand der jährlichen Wirtschaftsprüfung. Die FDP hatte nach eigenem Bekunden ihre Anfrage insbesondere vor dem Hintergrund gestellt, ob die für den Pakt für Forschung und Innovation vorgesehenen Bundesmittel in allererster Linie tatsächlich in Forschung und Innovation fließen würden.

Die MPG betreibt laut Antwort in Deutschland derzeit 86 Institute und Forschungsstellen. Rund 21.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind rund 13.000 Wissenschaftler sowie Forschende aus dem Nachwuchsbereich - fast 50 Prozent davon kommen aus dem Ausland. Hinzu kommen weitere 2.120 Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und 618 Stipendiatinnen und Stipendiaten. Sie bewirtschaften das jährliche Forschungsvolumen von 2,8 Milliarden Euro. Nach Ansicht der Bundesregierung basiert die Attraktivität der MPG basiert auf ihrem Forschungsverständnis: Internationale Top-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestimmen ihre Forschungsthemen selbst und haben freie Hand bei der Rekrutierung ihres Personals.

Die MPG wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Hierbei tragen der Bund 50 Prozent und das jeweilige Bundesland 25 Prozent der Grundfinanzierung. Weitere 25 Prozent werden von allen Ländern gemeinsam nach dem Königsteiner Schlüssel getragen.



04. EU-Richtlinie zu Tierversuchen

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Das Vertragsverletzungsverfahren wegen der unzureichenden Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU vor dem Hintergrund des Vorgangs um das Tierversuchslabor Labor für Pharmakologie und Toxikologie GmbH & Co. KG (LPT) in Mienenbüttel ist das Thema einer Kleinen Anfrage (19/17967) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Erkenntnisse über mögliche Fälschungen von Studien oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder die Standards der Guten Labor Praxis (GLP) durch das LPT vorliegen. Darüber hinaus soll erläutert werden, wie die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in deutsches Recht in den mehr als 20 von der EU-Kommission angemahnten Bereichen verbessert werden soll.



05. Weiterentwicklung von klinischen Studien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Klinische Studien sind die Grundlage für die Entwicklung von innovativen Therapien, deren Qualität gesichert ist. Die Studien sind ein zentrales Instrument für die Umsetzung von biomedizinischen Forschungsergebnissen für die Anwendung in der Praxis und dienen der Gesundheitsversorgung. Sie sollen zur Verbesserung der Evidenz, Effektivität und Effizienz des Gesundheitssystems beitragen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18048) auf die Kleine Anfrage (19/17265) von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Notwendige Weiterentwicklungen im Bereich klinischer Studien". Bei dieser Umsetzung, der sogenannten Translation, gehe es um die schnelle und wirksame und erfolgversprechende Umsetzung präklinischer Forschung in die klinische Entwicklung und Krankenversorgung. Gerade für die Durchführung von kommerziellen klinischen Studien, das heißt von solchen Studien, die von einem Unternehmen als Sponsor in Auftrag gegeben werden, sei Deutschland ein attraktiver Standort.

Anders sieht es bei nichtkommerziellen Studien aus. Diese Studien sind ressourcen-, zeit- und personalintensive klinische Studien, die aber wichtige und vor allem offene komplexe Fragen der medizinischen Versorgung zum Thema haben. Gerade dort sieht die Bundesregierung bislang nicht erschlossene Potenziale. Sie hat deshalb laut eigenem Bekunden in der Vergangenheit die Rahmenbedingungen für die Durchführung von nicht-kommerziellen klinischen Studien durch gezielte Strukturfördermaßnahmen in den Blick genommen und die Koordinierungszentren für Klinische Studien (KKS) entscheidend verbessert.

Eine weitere Säule für klinische Forschung im nicht kommerziellen Bereich sind laut Antwort die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG). In den Zentren wird die Zusammenarbeit zwischen Partnern der universitären und außeruniversitären Forschung in Deutschland gefördert. Das BMBF hat zudem die Empfehlung des Wissenschaftsrats, Förderangebote für aufwendige, potenziell praxisverändernde Studien zu entwickeln, im Rahmen der "Nationalen Dekade gegen Krebs" aufgegriffen. Auch unter dem im Januar 2019 in Kraft getretenen Rahmenprogramm Gesundheitsforschung wird die Projektförderung im Bereich der klinischen Forschung weiterentwickelt. Wichtig ist der Bundesregierung zur Flankierung der Studien die stärkere Beteiligung der Patientenorganisationen, also der organisierten Interessenvertretungen von Patienten. Diese neue Zielsetzung sei jetzt auch Schwerpunkt des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung.



06. Vielfältige Kooperation bei Gesetzgebung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die aktuelle Gesetzgebungsarbeit erfordert nach Angaben der Bundesregierung vielfältige Kontakte und Kooperationen mit verschiedenen Akteuren. So entwerfe das Bundesgesundheitsministerium auf Anforderung der Koalitionsfraktionen zu Gesetzentwürfen Formulierungshilfen, wenn es um Änderungsanträge gehe, heißt es in der Antwort (19/17866) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17356) der FDP-Fraktion.

Bei der Erstellung würden fachlich betroffene Bundesministerien beteiligt. Insbesondere bei umfangreichen Gesetzgebungsverfahren würden die Entwürfe in den parlamentarischen Beratungen vielfältig verändert. Eine abschließende Fassung von Formulierungshilfen werde erst auf Basis der politischen Vereinbarungen zwischen den Koalitionsfraktionen erstellt.


Foto: Bundesregierung / Bergmann