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Bundestag

Heute im Bundestag: Modernisierung des Strafverfahrens

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 13. November 2019

Modernisierung des Strafverfahrens

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14972) vorgelegt. Der mit einer Vorlage der Koalitionsfraktionen (19/14747) wortgleiche Entwurf soll die Arbeit der Gerichte beschleunigen und verbessern. Unter anderem sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt und die Nebenklagevertretung soll gebündelt werden können. In Gerichtsverhandlungen soll das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken. Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden. Auch sollen die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren noch weitreichender genutzt werden können. Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden. Der Entwurf sieht dazu unter anderem vor, die audiovisuelle Aufzeichnung von richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren von zur Tatzeit erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten verpflichtend vorzuschreiben.

Wie es in dem Entwurf heißt, wurden die Verfahrensvorschriften zuletzt durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom August 2017 an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Der vorliegende Entwurf knüpfe an diese Regelungsziele an. Der Bundestag soll sich bereits am Freitag abschließend mit beiden Entwürfen befassen. Am Mittwoch steht die Beschlussfassung im Rechtsausschuss an. Dem voraus ging eine öffentlichen Anhörung am Montag.


Foto: Bundesregierung / Bergmann