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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 26. Mai 2020

  1. Obhutspflicht im Abfallrecht
  2. Änderung der Altölverordnung
  3. Psychotherapeutische Versorgung stärken
  4. Zuwendungen des Auswärtigen Amts
  5. Förderung der deutschen Sprache


01. Obhutspflicht im Abfallrecht

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Das Abfallrecht steht vor umfassenden Änderungen. So will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf (19/19373) das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ändern, um insbesondere die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Zudem sollen mit dem Entwurf Verordnungsermächtigungen erlassen werden, um die Einwegkunststoff-Richtlinie umzusetzen. Darüber hinaus werde mit dem Entwurf "eine weitere ökologische Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angestrebt", schreibt die Bundesregierung. Eingeführt wird dazu unter anderem eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche, die künftig dafür sorgen soll, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, bei der Obhutspflicht zügig konkretisierende Verordnungen zu erlassen.

Das am 4. Juli 2018 in Kraft getretene Legislativpaket umfasst den Angaben zufolge Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungsrichtlinie, der Elektroaltgeräterichtlinie, der Batterierichtlinie, der Altfahrzeugrichtlinie und der Deponierichtlinie. Teile des Paketes sollen laut Bundesregierung in separaten Verordnungsvorhaben umgesetzt werden.

Als wesentliche Änderungen des vorliegenden Entwurfes führt die Bundesregierung unter anderem die Stärkung der Vermeidung und Verwertung von Abfällen an. Beispielsweise werden demnach Recycling-Quoten erhöht und fortgeschrieben, die Pflicht zur Getrenntsammlung gestärkt und die im KrWG normierte Produktverantwortung erweitert.

Als "flankierende nationale Regelungen in der Zielrichtung der Abfallrahmenrichtlinie" führt der Entwurf unter anderem "Neuerungen bei der Beschaffung der öffentlichen Hand und die Erweiterung der Produktverantwortung in Richtung einer Obhutspflicht" an. Durch die Obhutspflicht ist laut Bundesregierung dafür zu sorgen, "dass die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden". Diese Regelung sei "ohne Vorbild in den bestehenden unionsrechtlichen und nationalen Regelungen zur Produktverantwortung" und dient demnach dazu, die Vernichtung retournierter Waren zu verhindern. Sie soll durch Verordnungen konkretisiert werden. Änderungen sind zudem bei der freiwilligen Rücknahme von Produkten durch die Hersteller vorgesehen, die "im Lichte der aktuellen Rechtsprechung neu geregelt" werde.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen im Detail vor. Grundsätzlich kritisch sieht die Länderkammer, dass ein baldiger Gebrauch der Verordnungsermächtigungen zur Konkretisierung der Obhutspflicht nicht geplant sei. "Die konkrete Umsetzung der in der Abfallrahmenrichtlinie normierten erweiterten Herstellerverantwortung wird damit in naher Zukunft nicht erreicht werden können", heißt es in der Stellungnahme.

In ihrer Gegenäußerung betont die Bundesregierung, ein "umsichtiges Vorgehen" zur Umsetzung der Verordnungsermächtigung anzustreben. Mit der geplanten Norm, die nicht von der EU vorgeben sei, werde "rechtliches Neuland" betreten". Als rein nationales Instrument würde die Pflicht zudem nur deutsche Unternehmen treffen. "Die Ausgestaltung der Obhutspflicht muss daher - auch mit Blick auf die gegenwärtige Corona-Krise, die vor allem auch den Handel trifft - mit Augenmaß erfolgen."

Der Nationale Normenkontrollrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die zahlreichen Verordnungsermächtigungen zur Weiterentwicklung der herstellerseitigen Produktverantwortung teilweise über eine 1:1-Umsetzung des Unionsrecht hinausgehen. Zudem sei nachvollziehbar, "dass die betroffenen Produktgruppen, die spezifischen Anforderungen hieran sowie der Regelungsadressatenkreis erst bei der Verordnungsgebung konkretisiert werden. Die möglicherweise signifikanten Folgekosten für Wirtschaft und Verwaltung werden im Rahmen der jeweiligen Verordnungen quantifiziert", schreibt der Normenkontrollrat.



02. Änderung der Altölverordnung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat dem Bundestag erneut die Änderung der Altölverordnung (19/19372) zur Zustimmung vorgelegt. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 15. Mai 2020 dem bisherigen Verordnungsentwurf der Bundesregierung mit Änderungsmaßgaben zugestimmt. Diese Maßgaben hat die Bundesregierung mit der Neuvorlage nach eigenen Angaben unverändert übernommen. Die Verordnung dient insbesondere der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben des EU-Legislativpaketes zur Kreislaufwirtschaft.



03. Psychotherapeutische Versorgung stärken

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion fordert während der Coronakrise eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Schon vor Ausbruch der Pandemie seien psychische Erkrankungen verbreitet gewesen. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz habe bei 20 Wochen gelegen, heißt es in einem Antrag (19/19416) der Fraktion.

Zu lange Wartezeiten verursachten neben individuellem Leiden hohe Kosten für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung durch Krankschreibungen unter Bezug von Krankengeld und Erwerbsminderungsrenten.

Die Abgeordneten fordern daher, die Budgetierung psychotherapeutischer Behandlungen temporär aufzuheben, um dem gestiegenen Bedarf währen der Pandemie zu begegnen. Psychotherapeuten ohne Zulassung zur Versorgung von gesetzliche versicherten Patienten sollten mit in die Versorgung einbezogen werden. Die Wartezeit auf einen Therapieplatz in der Richtlinienpsychotherapie sollte auf maximal vier Wochen reduziert werden.



04. Zuwendungen des Auswärtigen Amts

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Zuwendungspraxis des Auswärtigen Amtes steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/19299). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach der Zahl der bearbeiteten und unbearbeiteten Verwendungsnachweise seit 2010 und fragen außerdem, in wie vielen Fällen Behörden Mängel, Fehler oder andere Unregelmäßigkeiten bei Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums festgestellt haben.



05. Förderung der deutschen Sprache

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Förderung der deutschen Sprache im Ausland erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19298). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, was sie unter einem "starken Deutschlandbezug" bei dieser Förderung versteht und welcher Zusammenhang ihrer Auffassung nach "jeweils zwischen dem Erwerb der deutschen Sprache, kultureller Bildung und kulturellen Identitäten, vor nationalem wie internationalem Hintergrund" besteht.


Foto: Bundesregierung / Bergmann