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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Münster als Standort für Batterieforschung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 6. September 2019

  1. Münster als Standort für Batterieforschung
  2. Betriebsrenten mit Gesamtversorgung
  3. Keine ITZ-Korrekturbitten im März 2019
  4. Keine Korrekturbitten der Bundesbank
  5. Erfahrungen mit Rentenersatzzuschlag
  6. Coaching für die Kanzlerin


01. Münster als Standort für Batterieforschung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Gründungskommission hat keine Empfehlung für einen Standort zur Umsetzung der "Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)" abgegeben und auch keine Rangliste erstellt. Anderslautende Berichte über die Diskussion in dem Gremium treffen nicht zu, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12698) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12049).

Diese hatte darin einen Bericht der "Wirtschaftswoche" vom 5. Juli 2019 zitiert: "Über den Entscheidungsprozess gibt es zunehmende Diskussionen. Münster ist der Nachbarwahlkreis der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek (CDU), und der Wahlkreis der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, Sybille Benning (ebenfalls CDU). Im Wahlkreis der Bundesministerin selbst, konkret in Ibbenbüren, soll im Zusammenhang mit der Forschungsfabrik ein Kompetenzzentrum für Batterierecycling entstehen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in Ibbenbüren 2018 der Steinkohlebergbau endete, und damit die letzten 750 Arbeitsplätze verschwinden."

Die Gründungskommission sollte ihre Sicht zur Umsetzbarkeit der FFB einbringen und eine Empfehlung zum Standort aus Sicht der Industrie aussprechen, betont die Bundesregierung. Aufgrund von Interessenskonflikten einiger Vertreter von Unternehmen wurde von einer konkreten Empfehlung oder Reihung möglicher Standorte ausdrücklich abgesehen.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass die Gründungskommission ihre Expertise insoweit eingebracht hat, als sie die Konzepte für unterschiedliche Standorte mit Blick auf ihre generelle Eignung diskutiert hat. Danach sind grundsätzlich mehrere Standorte für die Umsetzung der FFB geeignet. Zu diesen gehörten in alphabetischer Reihenfolgen Augsburg, Münster, Salzgitter und Ulm.

Bewerbungskriterien seien Fest- und Mindestanforderungen (Grundstück und Gebäude) wie Kompetenz (30 Prozent), Industrie (30 Prozent), Zeit (20 Prozent) und Finanzierung (20 Prozent) gewesen. Da in der Gründungskommission lediglich die vier genannten Standorte für grundsätzlich geeignet befunden worden seien und aus fachlicher Sicht seitens der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) auf Grundlage dieser Kriterien keine eindeutige Reihung vorgenommen werden konnte, seien diese Kriterien weiter ausdifferenziert worden in die Kategorien Kompetenz der Beteiligten, volkswirtschaftlicher Nutzen und ökologischer Ansatz.

Bei der Entscheidung des Forschungsministeriums (BMBF) für das Angebot von Münster, die nach einem Austausch mit dem Wirtschaftsministerium (BMWi) getroffen und von diesem befürwortet worden sei, spielten vor allem die Passfähigkeit des Konzepts zur Gesamtstrategie der Bundesregierung, der erwartete volkswirtschaftliche Nutzen, ökologische Aspekte sowie die fachliche Reputation und die internationale Sichtbarkeit der Antragsteller eine Rolle.

Für die Gründungskommission seien Experten ausgewählt worden, die sich für die Zukunft der Batterietechnologie in Deutschland engagieren und die Befähigung der Standortkandidaten zur Umsetzung der FFB beurteilen können. Die Gründungskommission habe zudem aus Vertretern der Wirtschaft entlang der Wertschöpfungskette Batterie bestanden, da die Industrieexpertise für einen schnellen Technologietransfer zwingend erforderlich ist. Zudem waren neben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die FhG vertreten. Das BMWi habe den Vorsitz der Gründungskommission wahrgenommen und dabei die letzte Sitzung dieser Kommission am 25. Juni 2019 geleitet. Die Entscheidung des BMBF für das Angebot von Münster sei nach einem Austausch mit dem BMWi getroffen und von diesem befürwortet worden.



02. Betriebsrenten mit Gesamtversorgung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Rund 1,3 Millionen Betriebsrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder enthalten noch Anwartschaften aus der Zeit vor der Schließung des Gesamtversorgungssystems. Dazu gehörten nicht nur Berechtigte mit einer Zusage auf eine Gesamtversorgung, sondern auch Berechtigte, die vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden seien, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/12550) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12178).



03. Keine ITZ-Korrekturbitten im März 2019

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat im März 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12787) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12320). Das Informationstechnikzentrum Bund gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.



04. Keine Korrekturbitten der Bundesbank

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Deutsche Bundesbank hat im März 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12784) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12365). Die Deutsche Bundesbank gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht. Außerdem weist die Regierung darauf hin, dass die Deutsche Bundesbank keine nachgeordnete Behörde sei.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472, in der sich die Fraktion nach Korrekturbitten von Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden erkundigt hatte.



05. Erfahrungen mit Rentenersatzzuschlag

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach den Erfahrungen mit Auszahlungen des Rentenersatzzuschlages für ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12528). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie viele Anträge auf Auszahlung des Rentenersatzzuschlages bislang gestellt und wie viele Anträge zwischenzeitlich beschieden wurden. Die Bundesregierung soll die Anerkennungen und Ablehnungen nach Wohnsitzländern aufgliedern.



06. Coaching für die Kanzlerin

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Frage nach Coachings oder Trainings für die Bundeskanzlerin, die Bundesminister, Parlamentarische und beamtete Staatssekretäre ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/12565). Gefragt wird nach den Etatkosten für Coachings und Trainings und wie diese verbucht wurden. Außerdem geht es in der Nachfrage zur Bundestagsdrucksache 19/9374 um den Einsatz von Visagisten, Stilberatern und Friseuren auf Steuerkosten.


Foto: Bundesregierung / Bergmann